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Befugnisvergabe auf Topicebene

Verfasst: 11.03.2004 09:48
von Axel77AC
Hallo,

ich mache mir momentan Gedanken zum Copyright in meinem Forum und habe aufgrund möglicher Schwierigkeiten damit wegen der Verwendung von
  • - zitierten Zeitungsartikeln
    - Copyright unterliegenden Gedichten
    - Abbildungen und Texten von anderen Internetseiten
mich dazu entschlossen, die entsprechenden Foren für Gäste zunächst zu sperren.
Man kann weiterhin die Überschriften lesen, allerdings sind zum Lesen der Artikel ein Benutzername und ein Kennwort notwendig.


Eigentlich möchte ich aber pro Topic entscheiden, ob das Gäste sehen dürfen, oder nicht. Wer weiß da einen MOD?

Und wer kennt sich allgemein mit Copyright auf Internetseiten aus und kann mir da Links zum Nachlesen geben?

Danke! Axel

Verfasst: 11.03.2004 13:19
von REincarnation
hallo,

also was den mod angeht steh ich da ähnlich im dunkeln.
aber vielleicht kann dir http://www.internetrecht-rostock.de wegen copyright weiterhelfen. ich persönlich habe mir schon viele nützliche tipps dort geholt und die ansprechpartner dort haben ahnung.

poste hier mal, wenn du schlauer als wir bist :wink:

Verfasst: 13.03.2004 12:36
von Axel77AC
>also was den mod angeht steh ich da ähnlich im dunkeln.
Schade :-(

> ich persönlich habe mir schon viele nützliche tipps dort geholt
>und die ansprechpartner dort haben ahnung.
Ich war u.a. auch in einer Newsgroup unterwegs: de.soc.recht.marken+urherber. Es macht rechtlich keinen Unterschied, ob urherberrechtlich geschützte Texte nur einer geschlossenen Benutzergruppe zur Verfügung stehen, oder nicht. Und das Abdrucken ganzer Texte gilt nur ganz selten als erlaubtes Zitat. Da hilft nur eins: Den Urheber persönlich fragen vor der Onlinestellung...

Ach ja: Ganz vorsichtig mit Verwenden von fremden Bildmaterial auf der eigenen Website sein. Sowas kann sehr teuer werden.

Verfasst: 17.03.2004 07:49
von Axel77AC
Also, zusammenfassend spielen §49 und §50 des Urheberrechtsgesetzes auch eine Rolle. Insgesamt solltet Ihr mit sowas sehr vorsichtig sein.


"§ 49
Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare

(1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Rundfunkkommentare und einzelner Artikel aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern in anderen Zeitungen und Informationsblättern dieser Art sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Kommentare und Artikel, wenn sie politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind. Für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, es sei denn, daß es sich um eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe kurzer Auszüge aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in Form einer Übersicht handelt. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

(2) Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewährter Schutz bleibt unberührt. "