>> das phpBB2 das so macht
Kann ich nicht sagen, verwende selber kein phpBB2, sondern zwei modifizierte Standard-phpBB's; und dort kann ein Moderator aufgrund der dem Posting zugewiesenen IP-Adressen personenbezogene und gespeicherte Daten einsehen.
Bezüglich des Lesestoffes:
c) aus Schutzgründen: § 9 BDSG statuiert das Schutzzweck-Prinzip. Danach müssen und dürfen die speichernden Stellen die "technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen, die erforderlich sind", um die geltenden Gesetze einzuhalten.
Was dies im einzelnen bedeutet ist, ist sehr umstritten. Muss der § 9 BDSG so interpretiert werden, dass ein Foren-Betreiber pauschal die IPs seiner Nutzer loggen darf, um im Falle einer Beleidigung oder sonstiger Straftaten den betreffenden Täter verfolgen zu können? Käme das nicht einer rechtswidrigen Vorrats-Speicherung gleich?
Na, wenn die Deutsche Telekom damit durchkommt, wo davon ausgegangen werden kann, dass genügend Spezialisten mit der Materie befasst sind, dann mach ich mir diesbezüglich (noch) keine Sorgen.
Einfache Antwort: Überlegen Sie sich, ob Sie wirklich die IP Ihres Nutzers benötigen. Wenn Ihre Antwort ja lautet, teilen Sie dem Betroffenen vorab mit, dass Sie die jeweilige loggen. Schreiben Sie dies deutlich und klar in Ihre Nutzungsbedingungen.
Oki. Das kann man sicher ohne grossen Aufwand machen. Es ist bis dato, so wies aussieht, allerdings in Deutschland nicht rechtswidrig, es nicht zu tun, also: die strafbare Handlung beginnt IHMO erst bei missbräuchlicher Verwendung und Herbeiführung eines Straftatbestandes, dessen Grundlage die gezielte und in der Folge missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten war.
Da bewegen sich Suchmaschinenbetreiber in einem viel sensibleren und rechtlich bedenklicheren Bereich. Wer fängt an, die zu verklagen, dass sie ungefragt Bilder, Texte UND personenbezoge Daten incl. Mailadressen speichern und einer weltweiten Userschaft zur Verfügung stellen, die diese Daten zu ihren Zwecken verwenden kann?
Ich denke mal, dass wir bei einem möglichen Verbot, IP-Adressen zu speichern, getrost die Rechner ausschalten und wieder zu den Krippen gehen können, um Holzfiguren zu schnitzen.
Wäre interessant, wie die Rechtssprechung diesbezüglich in den USA, dem Mutterland des I-nets, aussieht.
Lg
Jürgen