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benutzer moechte geloescht werden, muss man?
Verfasst: 09.12.2004 20:45
von vossen
habe einen ueber 300 postenden benutzer der sauer ist und raus will.
nun sagt er ich muesse alles von ihm loeschen.
was macht ihr da?
gruesse
vossen
Verfasst: 09.12.2004 20:51
von shwepsi
es kommt darauf an, sind es Gedichte die er postet, dann ja, ist ja urheberrecht
wobei es da wohl schon gepostet ist
ansonsten, NEIN, zuviel aufwand,
Kompromiss: User in Gast umwandeln (geht per phpmyadmin, falls du den Befehl willst, ich bastel ihn dann, musst nur fragen)
Verfasst: 09.12.2004 21:01
von vossen
hi shwepsi, das tat ich > er ist nun gast, halt mit seinen postings.
gedichtet hat er zum glueck nicht.
aber selbst wenn einer brabbelt > kann er dann nicht sagen > das dies auch urheberrechtlich geschuetzt ist und auf sein verlangen vom board muss?
gibts eigendlich rules wo drin steht>das wenn man was postet fuer immer ewigt online ist und der admin nicht verpflichtet ist dies auf verlangen zu loeschen?
gruesse
vossen
Verfasst: 09.12.2004 21:31
von marino
das von dir angesprochene problem ist rechtlich gesehen eine "grau-zone" in der sich anscheinend niemand so recht auskennt ( selbst gerichte fällen völlig wiedersprüchliche urteile) allerdings sieht es grundsätzlich so aus das auch "gebrabbel"
geistiges gut des verfassers ist und allein ihm daher das "urheberrecht" zusteht also nicht nur gedichte , oder verse... es gibt aber forenbetreiber die dieses "gesetz" mit einer rechtlich legalen , völlig zulässigen regel umgehen diese regel sieht zb so aus :
Überlassung
Jeder Beitrag eines Mitgliedes wird nach Veröffentlichung dem Administrator bzw. dem Forum zur weiteren Nutzung in diesem Forum überlassen. Dies gilt auch nach einer eventuellen Löschung des Mitgliedes, welches den betreffenden Beitrag geschrieben und veröffentlicht hat.
damit tritt der verfasser alle ansprüche an den forenbetreiber ab.
in deinem fall .. du kannst dich natürlich weigern die beiträge zulöschen, wie gesagt es ist eine rechtliche grauzone und ob der verfasser wirklich die kosten auf sich nimmt um dich eventuell gerichtlich zwingen zulassen diese posts löschen zulassen ist fraglich .. wenn er es allerdings tut und recht bekommt erhälst du eine abmahnung ( eine strafandrohung wenn die texte nicht entfernt werden )
wie du siehst .. die entscheidung ob löschen oder nicht musst du allein fällen , komm ihm einfach entgegen und lösch die beiträge die wirklich "nichts sagend " sind .. beiträge die der informnation oder der unterhaltung aller diehnen .. lässt erstmal stehen und wartest ab ..
Verfasst: 09.12.2004 21:58
von vossen
danke marino
wollte diesen absatz gerade bei mir einfuegen> lese in der zeile dann dies
Du räumst den Betreibern, Administratoren und Moderatoren dieses Forums das Recht ein, Beiträge nach eigenem Ermessen zu entfernen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu sperren.
nach eigenem ermessen zu entfernen> das sagt doch eigendlich aus> das ich die postings NICHT loeschen MUSS.
ich weiss wir sind hier alle keine anwaelte und ich denke auch nicht das es nun bei mir soweit gehen wird + ich wohne im ausland.
aber es waere schoen zu wissen> was rechtens ist> moechte den benutzer ja auch nicht ueberfahren.
aber im eigenen ermessen etwas zu entfernen, dann ist es doch mein bier ob ichs loesche oder nicht.
vielleicht zusaetzlich:
Überlassung
Jeder Beitrag eines Mitgliedes wird nach Veröffentlichung dem Administrator bzw. dem Forum zur weiteren Nutzung in diesem Forum überlassen. Dies gilt auch nach einer eventuellen Löschung des Mitgliedes, welches den betreffenden Beitrag geschrieben und veröffentlicht hat.
einfuegen.
und wenn ich dies nun einfuegen wuerde> muesste ich ALLE mitglieder davon in kenntnis setzen *schaetz*
hm
gruesse
vossen
Verfasst: 09.12.2004 22:30
von marino
klar die erweiterung kannst du noch einfügen .. um wirklich 1000% sicher zugehen ( der user muss ja die regel akzeptieren um auf dem board wirken zukönnen, wodurch du abgesichert wirst)
nach eigenem ermessen zu entfernen> das sagt doch eigendlich aus> das ich die postings NICHT loeschen MUSS.
in erster linie wird durch den satz das recht eingeräumt texte ohne kommentar zulöschen,zueditieren ....... ( wenn er zb völliger blödsinn ist, spamm ist usw)
aber durch die gesamte klausel, die du ja noch erweitert hast, wirst du von der "eventuellen" pflicht des löschens von beiträgen nach dem ausscheiden des users befreit (klingt schön juritisch *g*)wie gsagt durch die klausel treten die user ALLE rechte an dich ab..
und wenn ich dies nun einfuegen wuerde> muesste ich ALLE mitglieder davon in kenntnis setzen *schaetz*
ich weiss nicht wie du deine bordregeln eingebaut hast .. ob über den "regel-mod" bei dem du eine pn an alle user schicken kannst .. oder als Topic im forum .. da müsstest du direkt drauf hinweisen in dem du eben zb ein kleinen hinweis ins forum schreibst ..
übrigends.. wenn du im ausland lebst (zb östereich oder schweiz) und dein board auf einem östereichischem/schweizerischem server liegt gelten andre gesetze .. eben die des landes - wobei ich glaub das die österreicher das mit dem urheberrecht nicht ganz so "verbissen" sehen wie die deutschen.
Verfasst: 10.12.2004 08:02
von vossen
marino danke dir, letzte frage, weisst du wo ich die uebersetzung fuer
Überlassung
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finden kann?
gruesse
vossen
Verfasst: 10.12.2004 08:23
von Amdosh
In der lang_main.php im deutschen Verzeichniss ist es die Variable $lang['Reg_agreement'], der Text ist danach in den Hochklammern.
Grüsse Amdosh
Verfasst: 10.12.2004 08:39
von vossen
sorry> ich habe mich glaube ich nicht gut ausgedrueckt, ich suche die englische uebersetzung.
gruesse
vossen
Verfasst: 10.12.2004 08:57
von marino
die wird wohl in der lang_main.php im englischem verzeichniss sein
