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juristische Frage

Verfasst: 16.09.2005 19:03
von D@nte
ich hoffe mal, daß mir hier jemand weiterhelfen kann.
Und zwar geht es darum, daß ich in meinem Forum ein Ü18-Unterforum eingerichtet habe, in dem nur volljährige User Zugang erhalten sollen. Nun ist das mit der Altersüberprüfung ja nicht so einfach und zur Zeit mache ich es so, daß derjenige mir seinen Personalausweis vorlegen muß, d.h. per Scan oder Foto. Nun könnte man natürlich so einen Scan fälschen, und selbst wenn ich mir eine beglaubigte Kopie eines Personalausweises zuschicken lassen würde, kann ich mir nie 100% sicher sein, daß der Account nicht von einem Minderjährigen benutzt werden würde.
Nun meine Frage:
in wieweit kann der Foreninhaber für einen Mißbrauch haftbar gemacht werden?

Für eine Antwort wäre ich dankbar :)

Verfasst: 16.09.2005 19:18
von Mihil
Hierbei könnte dir vielleicht dieser MOD helfen.

http://www.phpbb.de/moddb/mod.php?id=9
Dieser Mod fügt eine Funktion zur altersgesteuerten Forenzugangsregelung hinzu. :wink:

Verfasst: 16.09.2005 19:50
von Firestarter
@D@nte,

eine 100% Absicherung kannst du nie hinbekommen, musst du auch nicht.

Wichtig ist halt nur, das du in solchen Bereichen den Zugang erschwerst und in den AGBs deutlich über die Bedingungen für solche Forenzugänge mit entsprechenden Haftungsausschlüssen hinweist.

Da ein Impressum bei Privatforen seit einiger Zeit eh Pflicht geworden ist, kann ich dir nur raten mach eine AGB- bzw. Haftungsausschlußseite fertig.

MOds dafür gibt es überall und Hilfestellung bei den Texten findest du hier sicherlich auch.

Verfasst: 16.09.2005 21:53
von D@nte
klasse, danke für die Info :wink:

Verfasst: 17.09.2005 00:38
von HdZ
Klar, 100% Schutz gibs net, aber wenn du das obige machst dürfteste auf der sicheren Seite sein.
Ausserdem kann dein angesprochenes Problem auch als "Urkundenfälschung" nach §§ 268, 269 StGB für die betreffenden Personen ausgelegt werden oder?

Verfasst: 17.09.2005 00:46
von itst

Verfasst: 17.09.2005 14:40
von HdZ
Mach Ihr jetz auch schon Werbung für die Post? :D

Verfasst: 17.09.2005 15:12
von D@nte
HdZ hat geschrieben:Klar, 100% Schutz gibs net, aber wenn du das obige machst dürfteste auf der sicheren Seite sein.
Ausserdem kann dein angesprochenes Problem auch als "Urkundenfälschung" nach §§ 268, 269 StGB für die betreffenden Personen ausgelegt werden oder?
würde ich jetzt als Laie einfach mal so bejaen
Das Problem ist ja auch nicht nur die Überprüfung des Kandidaten, sondern was danach mit dessen Account passieren kann. Denn selbst wenn man denjenigen persönlich kennt, kann dessen Account immernoch von Brüderchen oder Sohnemann oder sonstwem genutzt werden.
Daher hatte ich gehofft, daß man sich da irgendwie absichern kann und das mit den AGBs scheint ne gute Lösung zu sein.

@itst, das Post-idcheck hatte ich auch schon entdeckt, aber das beschränkt sich leider aufs Inland :wink:

Verfasst: 17.09.2005 19:00
von Kellergeist2
Bei der Verwendung von AGB für Webseiten muss man aber vorsichtig sein bezüglich Rechtswirksamkeit.

Siehe hierzu auch: http://www.mein-dortmund.de/disclaimer.html

Verfasst: 19.09.2005 15:53
von D@nte
das würde bedeuten daß es nicht strafbar wäre, sich in einem Forum über irgendwelche ungewöhnlichen Sexualpraktiken zu unterhalten, auch nicht, wenn es ein Jugendlicher mitbekommen würde.
Gut zu wissen, denn ansonsten funktioniert diese Sache mit den AGBs auch nicht so ohne weiteres

http://www.jugendschutz.net/pdf/mmr_avs.pdf

hier wird nämlich erklärt, daß nicht nur die Volljährigkeit sicher sein muß, sondern ebenfalls, daß sich der Anbieter/Betreiber bei jedem Nutzungsvorgang sicher sein muß, daß der Zugang nicht durch eine unbefugte Person benutzt wird

ich kann mit dem o.g. Mod leider noch nichts anfangen, weil ich nur ein iphpbb-forum habe, aber da ich vor habe über kurz oder lang umzusteigen wäre das vielleicht doch interessant.
Könnte mir denn mal jemand erläutern, wie der funktioniert bzw wie die AVS vonstatten läuft?