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Verfasst: 27.11.2005 13:15
von RedFoxi
aus der Sache kommt man nicht ungeschoren, hatte vor Jahren auch mal das Problem mit Stadtplandienst, ich sollte seinerzeit ca 2400,- DM zahlen, konnte das aber erfreulicherweise auf 1700,-DM runterhandeln. Freut mich zu hören, dass diese Abmahngebühren mittlerweile nicht mehr so überzogen sind, wie mittlerweile, obwohl 300,- Euro immer noch recht frech sind.
@kellergeist: es gab Zeiten, da war verlinken von Stadtplandienst.de auch kostenfrei für private Nutzer. Nur zwischenzeitlich wurden die AGBs geändert und ich für meinen Teil hab es verpasst dies gelegentlich mal zu prüfen.
Da ich aus Berlin bin, hab ich seinerzeit mal einen Termin mit Herrn Dr. Biermann vereinbart und mit ihm ein Gespräch geführt. Das Gespräch war sehr informativ und zeigte mir, dass der Herr nicht aus Boshaftigkeit oder schnöder Geldgier Anwälte beauftragte, seine Rechte zu wahren, er wehrte sich nur gegen Terabyteweise unerwünschten Traffic und auf die Abmahngebühren der Anwälte hatte er keinen Einfluss.
Thema Weberbank, das ist schon ne gute Bank,, hm ,, nun ich konkretisiere, eine exklusive Bank,, für ebensolche Kunden. Deren Filial-Standorte untermauern das.
Aber die Username = Markenrechtsverletzungs-Geschichte interessiert mich immer noch,, da würd ich gern auf dem Laufenden bleiben.
;)=
Verfasst: 27.11.2005 13:39
von mgutt
RedFoxi hat geschrieben:er wehrte sich nur gegen Terabyteweise unerwünschten Traffic
Da könnte man jetzt näher drüber diskturieren, da ein Screenshot ja meist auf dem eigenen Server hinterlegt wird, aber was will man machen.
Da ich aus dem grafischen Bereich komme, kann ich nur sagen: "Danke! Map24, Map&Guide, etc." ihr ermöglicht den vielen Grafikern in Deutschland viele Jobs, denn durch den verbotenen Einsatz dieser Karten müssen diese Ersatz schaffen

Verfasst: 27.11.2005 13:51
von Kellergeist2
RedFoxi hat geschrieben:[...]
@kellergeist: es gab Zeiten, da war verlinken von Stadtplandienst.de auch kostenfrei für private Nutzer. Nur zwischenzeitlich wurden die AGBs geändert und ich für meinen Teil hab es verpasst dies gelegentlich mal zu prüfen.
[...]
Das war mir nicht bewusst.
Da es sich um eine AGB-Änderung handelt weiß ich nicht, ob diese Änderung deutlich genug hervorgehoben wurde.
Meines Wissens nach reicht es nicht, die User darauf hinzuweisen, dass es eine Änderung der AGB gibt und diese sollen die AGB neu bestätigen.
Bei solch tiefgreifenden Änderungen müssen die geänderten Abschnitte genannt werden.
Freundlicher wäre es natürlich, wenn exakt erwähnt wird, was geändert wurde.
Die Postbank z. B. listet die geänderten Passagen zweispaltig auf und hebt die Änderungen fett hervor, so dass man diese auf einen Blick erfasst.
Google AdSense z. B. weißt die geänderten Kapitelnummern auf, in denen es Änderungen gab (ohne den alten Text zum Vergleich zur Verfügung zu stellen).
Nichts desto trotz wäre es freundlicher gewesen, wenn stadtplandienst.de die betroffenen Webmaster (es werden wahrscheinlich hunderte sein) per Rund-Mail darauf hingewiesen hätten, dass sie durch die weitere Nutzung gegen deren aktuellen AGB verstoßen. Eine Fristsetzung zur Bereinigung in die entsprechende Mail und wenn die Webmaster bis dahin nicht reagieren, dann mit einem Anwalt die Rechte einfordern.
RedFoxi hat geschrieben:[...]
Aber die Username = Markenrechtsverletzungs-Geschichte interessiert mich immer noch,, da würd ich gern auf dem Laufenden bleiben.
Aktueller Stand: Es ist ein Versäumnis-Urteil ergangen:
Verfasst: 27.11.2005 14:00
von mgutt
Kellergeist2 hat geschrieben:
Da es sich um eine AGB-Änderung handelt weiß ich nicht, ob diese Änderung deutlich genug hervorgehoben wurde.
Meines Wissens nach reicht es nicht, die User darauf hinzuweisen, dass es eine Änderung der AGB gibt und diese sollen die AGB neu bestätigen.
Um einen Gegenbeweis liefern zu können, setzt dies natürlich voraus, dass man die alten AGBs gespeichert hat. Ich glaube kaum, dass man da eine Chance hat.
Auch kann man ja als unregistrierter User nicht darauf hingewiesen werden, wenn man einen Screenshot gemacht hat.
Wenn die AGBs vorher anders waren, dann müssen diese zuerst als Beweis vorhanden sein, sonst nützt das rein gar nichts.
Verfasst: 16.01.2006 00:31
von all-around-board
Hi, also ich hab jetzt erhlich gesagt keine lust,mit alle 23 seiten durchzulesen, deswegen, könnt ihr bitte kurz zusammenfassaen, wie alles ausgegangen ist? mfG
Verfasst: 16.01.2006 00:37
von kjwargan
all-around-board hat geschrieben:Hi, also ich hab jetzt erhlich gesagt keine lust,mit alle 23 seiten durchzulesen, deswegen, könnt ihr bitte kurz zusammenfassaen, wie alles ausgegangen ist? mfG
Kurz gesagt: Gut!
Verfasst: 16.01.2006 00:49
von all-around-board
Ja, super, danke^^!! Ne, bitte, ist überhaupt wer verklagt worden, oder bisschen ausführlicher!! mfG
Verfasst: 16.01.2006 00:53
von Pyramide
Verfasst: 16.01.2006 09:33
von D@ve
all-around-board hat geschrieben:Ja, super, danke^^!! Ne, bitte, ist überhaupt wer verklagt worden, oder bisschen ausführlicher!! mfG
Du erwartest doch nicht ernsthaft, dass wir die Faulheit hier noch unterstützen...
Gruß, Dave
Verfasst: 16.01.2006 10:41
von miccom
all-around-board hat geschrieben:Ja, super, danke^^!! Ne, bitte, ist überhaupt wer verklagt worden, oder bisschen ausführlicher!! mfG
ich hatte dir doch im anderen thread einen direkten link zu einem news-artikel gepostet:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/66300