Vielleicht halten es die Betreiber des Forum Deutsches Recht nicht für nötig, sich ausdrücklich einfache und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte einräumen zu lassen.
Wenn man meint es wäre nötig oder man es vorsichtshalber machen will, dann schreibt man das einfach in die Registrierungsbedingungen rein. Als Jurist, egal welches Gebiet, sollte man eigentlich wissen, daß keine besondere Form nötig ist.
Auch wenn die meisten user das wahrscheinlich eh nicht erfassen, wäre es aber angemessen, sich lediglich ein
zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht einzuräumen zu lassen, so ist das Nutzungsrecht auf das Forum beschränkt (oder man schreibt auch gleich noch ausdrücklich die/den Nutzungsart/-ort, Veröffentlichung und Verbreitung in diesem Forum, mit rein). hier der entsprechende § 31 UrHG
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__31.html Die möglichen Verwertungsarten sind in den §§ 15 bis 24 benannt. Da kann man sich auch Anregungen holen.
PS: Es geht auch ganz ohne Fachausdrücke, die meisten Menschen schließen so problemlos tagtäglich Verträge ab. Wo der Verkäufer sagt, den Apfel können Sie für 39 Cent kaufen, sagt der Betreiber eines Forums, wenn Du einen Beitrag postest, erlaubst Du mir ihn auf Dauer im Forum stehen zu lassen. Wenn beide Seiten einverstanden sind, ist der Deal perfekt, wenn nicht, dann kauft man den Apfel nicht ...