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Verfasst: 02.02.2007 19:36
von miccom

Telemediengesetz am 01.03.2007 in Kraft getreten

Verfasst: 06.03.2007 18:15
von sepp71
Die "Fans" werden es schon bemerkt haben, jedenfalls ist am 1. März 2007 das geänderte Telemediengesetz (und der ebenfalls geänderte Rundfunkstaatsvertrag der Länder) in Kraft getreten. Mehr dazu bei Wikipedia
Die Änderungen werde ich berücksichtigen (finde das aber einstweilen wegen der überraschenden Anknüpfung der Impressumspflicht in § 5 TMG an das vergleichsweise hohe Merkmal "geschäftsmäßig, in der Regel gegen Entgelt" etwas schwierig.)

S.

Verfasst: 22.03.2007 22:17
von sepp71
Bin noch dran am Thema. Neu auf der To-Do-Liste:
Jugendschutz
Wer potentiell jugendgefährdende Inhalte in seinem Forum anbietet und/oder von seinen Benutzern Geld für Nutzungen rund um das Forum verlangen will, sollte sich auch noch Gedanken um eine vernünftige Alterskontrolle machen.
Die bei der Registrierung zur Auswahl gestellten folgenlosen Links (AGREE_OVER_13) können das natürlich nicht gewährleisten.
Es gibt dazu mindestens einen MOD, der z. B. in diesem Thread diskutiert wird.

Sepp

Text zur Registrierung

Verfasst: 28.03.2007 22:39
von sepp71
Anregungen(!) für Registrierungstexte darf man sich ja auch anderswo holen. Z. B. in dem ebenfalls unter phpbb laufenden Forum Deutsches Recht (http://www.recht.de/phpbb/profile.php?mode=register)...
Hatte eigentlich auf Tipps zum zeitlich unbeschränkten einfachen Nutzungsrecht gehofft, nu ja, wird noch weiter gewurschtelt.

Sepp

Verfasst: 30.03.2007 19:47
von Xwitz
Vielleicht halten es die Betreiber des Forum Deutsches Recht nicht für nötig, sich ausdrücklich einfache und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte einräumen zu lassen.

Wenn man meint es wäre nötig oder man es vorsichtshalber machen will, dann schreibt man das einfach in die Registrierungsbedingungen rein. Als Jurist, egal welches Gebiet, sollte man eigentlich wissen, daß keine besondere Form nötig ist.

Auch wenn die meisten user das wahrscheinlich eh nicht erfassen, wäre es aber angemessen, sich lediglich ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht einzuräumen zu lassen, so ist das Nutzungsrecht auf das Forum beschränkt (oder man schreibt auch gleich noch ausdrücklich die/den Nutzungsart/-ort, Veröffentlichung und Verbreitung in diesem Forum, mit rein). hier der entsprechende § 31 UrHG http://bundesrecht.juris.de/urhg/__31.html Die möglichen Verwertungsarten sind in den §§ 15 bis 24 benannt. Da kann man sich auch Anregungen holen.

PS: Es geht auch ganz ohne Fachausdrücke, die meisten Menschen schließen so problemlos tagtäglich Verträge ab. Wo der Verkäufer sagt, den Apfel können Sie für 39 Cent kaufen, sagt der Betreiber eines Forums, wenn Du einen Beitrag postest, erlaubst Du mir ihn auf Dauer im Forum stehen zu lassen. Wenn beide Seiten einverstanden sind, ist der Deal perfekt, wenn nicht, dann kauft man den Apfel nicht ...