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Impressum erforderlich?
Verfasst: 18.01.2004 15:31
von Rainer4ever
Moin,
Ich wollte nur mal Fragen auf ein Impressum auch für ein Forum erforderlich ist. Weil ich gehöhrt habe, das es für eigene Internetseiten vorgeschrieben ist. Trifft das auf Foren auch zu?
Gruss: Rainer
Verfasst: 18.01.2004 15:33
von PhilippK
Kurze Antwort: ja
Gruß, Philipp
Verfasst: 18.01.2004 15:34
von Rainer4ever
wow das geht hier wirklich schnell
OK, das wollt ich nur wissen.
Danke.
Verfasst: 18.01.2004 23:13
von Dennis63
Längere Antwort:
Jeder der eine Internetseite betreibt (es egal was da drauf ist, sobald etwas mit http:// ansprechbar ist, ist es ne Internetseite) ist betreiber eines "Mediendienstes" und muss sich mit Name, Adresse und Email ausweisen. Falls vorhanden auch noch mit Steuernummer(n) für's Gewerbe.
Wer das nicht macht, muss locker 800 Euro blechen, wenn nen "dum***" Anwalt was davon mitbekommt.
Grüße
Dennis
Verfasst: 19.01.2004 19:51
von newfox
Naja, ich bin da nicht 100% sicher, ob man für ein privat betriebenes Forum (ohne Werbung) wirklich ein Impressum braucht. Immerhin gelten die Informationspflichten nach §6 Abs. 2 TDG ja nur für "geschäftsmäßige Teledienste".
Ein Teledienst ist ein Forum sicher, aber geschäftsmäßig?!
Um eventuellen Abmahnungen vorzubeugen habe ich ein Impressum. Wirklich begeistert bin ich davon aber nicht, so habe ich z.B. schon Drohungen erhalten.
Gruß
newfox
Verfasst: 19.01.2004 19:58
von newfox
Ich habe hier gerade selbst etwas gefunden, was meine Auffassung bestätigt:
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20 ... 04945.html
Nachtrag: Es kommt wohl doch stark auf den Einzelfall an. Bei mir ist das Impressum notwendig, weil auch redaktionell-journalistische Texte vorhanden sind. Siehe hier:
http://www.digi-info.de/de/netlaw/webim ... /index.php
Gruß
newfox
Info
Verfasst: 20.01.2004 01:50
von rcbcom
Mann kann nichts falsches machen wenn man seine Info über sich auf sein HP reinschreib ob Impressum, Kontakt etc.

Verfasst: 20.01.2004 14:58
von itst
@newfox: das Problem liegt in der Tatsache, das die Rechtsprechung uneinheitlich ist. Siehe
Zwar trifft die Pflicht nach § 6 TDG nur diejenigen Personen, die "geschäftsmäßig" handeln. Dieser Begriff wird jedoch sehr ausufernd interpretiert. Danach liegt Geschäftsmäßigkeit dann vor, wenn der Seiteninhaber in der Absicht handelt, nachhaltig Einnahmen zu erzielen oder die nachhaltige Erzielung von Einnahmen unter Zuhilfenahme von Telediensten zu fördern. Das ist nach Ansicht mancher Gerichte schon dann der Fall, wenn bloße Werbebanner oder Pop-Ups geschaltet werden (LG Hamburg, Beschl. v. 01.03.2000 - Az.: 315 O 219/99; LG Frankfurt, Az. 2 - 06 O 212/01). Nach Ansicht des OLG Schleswig (Urt. v. 19.12.2000 - Az.: 6 U 51/00) soll ein bloßer Link auf eine dritte, kommerzielle Seite noch keine Geschäftsmäßigkeit begründen.
aus dem von Dir verlinkten Artikel

Verfasst: 20.01.2004 19:10
von newfox
@Sascha: Ganz richtig, allerdings gibt es auf meinen Seiten keine Werbebanner (und auch sonst keine Werbung für kommerzielle Angebote).
Gruß
newfox
Verfasst: 21.01.2004 19:24
von PhilippK
Noch was zum Begriff 'geschäftsmäßig':
http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html
Gruß, Philipp