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Pyramide
Ehrenadmin
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Beitrag von Pyramide »

wartek hat geschrieben:das Urheberrecht liegt beim Grafiker|Grafikstudio [...] Also ohne Zustimmung ist das höchst riskant.
Aber in diesem Fall nicht wegen dem Urheberrecht, sondern weil die Lizenz dies so verlangt. phpBB selbst darf man ja beispielsweise auch ohne die Zustimmung des Autors verändern und wiederveröffentlichen, weil die GPL dies explizit erlaubt.
KB:knigge
naderman
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Beitrag von naderman »

wartek hat geschrieben:
naderman hat geschrieben: Grundsätzlich gehört die psd aber der phpBB Group, da die Grafiken ja für die gemacht wurde ;)

nadeerman
das Urheberrecht liegt beim Grafiker|Grafikstudio. Nach §29 UrhG kann das Urheberrecht nicht übertragen werden. Das Nutzungsrecht liegt beim Auftraggeber, völlig unabhängig wo oder wer die psd hat.
Es müssen beide, Urheber und (bei einer Auftragsarbeit zumeist alle) Nutzungsberechtigte, ihre Zustimmung zur Nutzung auch in abgewandelter Form geben.
Diese Zustimmung muss nicht eingeholt werden, wenn:
1. Sie in Kunstwerken verwendet wird (da Kunst definitionsgemäß immer frei von markenrechtlichen Belangen gesehen wird) Veränderungen in Photoshop & Co werden idR nicht als Kunst interpretiert.
2. so verändert wird das kein optischer Zusammenhang mehr erkennbar ist.

Weitere Infos zu Urheberrecht und Verbreitung: http://www.internet4jurists.at/gesetze/ ... halt01.htm

Also ohne Zustimmung ist das höchst riskant.

wartek
Das stimmt nicht ganz schließlich hat das kein externer Grafiker für die Group gemacht, sondern ein Mitglied der Group. Wenn ein Mitarbeiter einer Firma für die Firma etwas macht liegt das Urheberrecht auch bei der Firma und nicht beim Angestellten ;-)

naderman
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Garnele
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Beitrag von Garnele »

Hi Leuts

Ich werde in dem Fall mal den Grafiker anschreiben der das entworfen hat und dann mal sehen was er meint. Die phpBB Group werde ich ja auch noch anschreiben müssen, wegen des kommerziellen Gebrauchs.

Danke für eure Hinweise!

LG
Garnele
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wartek
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Beitrag von wartek »

@ Pyramide
Das Lizenzrecht hat mit dem Urheberrecht (eigentlich) nichts zu tun. Der|Die Urheber eines Werks können|müssen zur Verbreitung den potentiellen Anwendern die Grundlage der Nutzung (Vertragliche Form der Lizenz) offenlegen.
Um das Urheberrecht zu schützen ist nur ein Copyrighthinweis anzubringen.
Ob die grafischen Arbeiten den gleichen Lizenvereinbarungen unterliegen wie das Applikationswerk stelle ich mal in Frage.

@ nadermann
stimmt. Angestellte arbeiten in Fragen des Urheberrechts für seinen Arbeitgeber. Da ich die internen Vertragsverhältnisse der phpBB Group über die Werkverträge zur Erstellung des Markenzeichens nicht kenne bleibt jede Diskussion darüber reine Spekulation.

Trotzdem bleibe ich dabei. Ohne Zustimmung des Urhebers keine Verwendung.

wartek
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naderman
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Beitrag von naderman »

wartek hat geschrieben:Trotzdem bleibe ich dabei. Ohne Zustimmung des Urhebers keine Verwendung.
Was in diesem Fall die phpBB Group ist, also reicht es sich an sie zu wenden. Außerdem glaube ich nicht, dass hier überhaupt deutsches Recht zur Anwendung kommen würde ;-)

naderman
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