Danke auch für all die Hilfe,Tips und Links.
Ich glaube mein Leitspruch wird fürs Internet:
Eins ist sicher, daß nichts sicher ist !

Vor allem der Teil mit der wöchentlichen prüfung ist nett, wie soll man das z.B. bei einem Forum wie hier schafenn ????Betreiber von Internet-Seiten mit Gästebüchern und Gesprächsforen sind verpflichtet, deren Inhalt regelmäßig zu prüfen. Wenn diese Prüfung unterbleibt, sind die Herausgeber der Web-Seiten für die veröffentlichen Beiträge verantwortlich. So hat das Landgericht Trier in einem Verfahren entschieden, in dem ein anonymer Schreiber im Gästebuch einem Steuerberater indirekt Steuerbetrug und Geldwäsche vorgeworfen hatte.
Der Steuerberatr klagte auf Unterlassung und bekam Recht. Die Betreiber der Internet-Seite wurden durch das Urteil (16.05.2001 - 4 O 106/00, jetzt rechtskräftig) verpflichtet, den umstrittenen Text aus dem Gästebuch zu entfernen und künftig durch die mindestens wüchentliche Prüfung der Gästebucheinträge eine Wiederholung des Eintrags zu verhindern.
Werden trotz Einhaltung dieser Regeln strafrechtlich relevante Einträge in ein Gästebuch geschrieben, so kann der Geschädigte gegen Unbekannt, nicht aber gegen die Betreiber der Internet-Seite klagen. Das Gericht machte außerdem nicht dem Antrag folgen, zur generellen Verhinderung von ehrverletzenden Einträgen den Betrieb eines Gästebuches zu verbieten. Dies würde, so das Urteil, eine unzulässige Haftung der Internet-Seiten-Betreiber für das Verhalten Dritter bedeuten.
Richtig! Das ist ne ganz wichtige Bemerkung. Ich hab mal wo gelesen, dass vor allem solche Standard-Disclaimer (ala http://www.disclaimer.de/disclaimer.htm ) sogar eher noch schaden als helfen, da man sich durchaus einer eventuellen Schuld bewußt ist und diesen Schrieb nur als Möchtegern-Schutz nimmt (nach dem Motto: Was ich nicht weiß...).Dennis Böge hat geschrieben:Nochmal zu den Disclaimern: Die zählen in Deutschland so gut wie gar nix. Wichtig ist nur, daß man sich von Links distanziert.