Saint hat geschrieben:Wieso muss sich überhaupt das Team hier rechtfertigen?
Denk mal bitte darüber nach.
Saint hat geschrieben:Jeder arbeitet hier unentgeltlich in seiner Freizeit, nirgendwo besteht ein Anspruch auf Aufnahme ins Team...
Soweit OK
Saint hat geschrieben:... - also ist es doch auch absolut legitim selbst Kriterien wie Sympathien in seine Entscheidung einzubeziehen.
Dies ist nur möglich, wenn dieselben im Einklang mit der Vereinsatzung stehen. Kennst Du die Vereinssatzung?
Hinweis:
Es handelt sich - laut Impressum - um einen e.V. und stellt somit eine eigenständige Rechtsform dar, deren Haftung z.B. ausschließlich auf das Vereinsvermögen begrenzt ist. Es werden Einnahmen durch Werbung erzielt, wobei es ausdrücklich sich nicht um §21 BGB handelt. Ob der Verein den Status der Gemeinützigkeit hat ist nicht erkennbar. Ich verweise hierbei zudem auf
php Deutschland e.V. gegründet wo zu lesen ist:
PhilippK hat geschrieben:Um der Frage vorzubeugen: der Verein wurde nicht gegründet, um Mitglieder zu sammeln oder ein aktives Vereinsleben zu starten. Die Vereinsstrukturen sind daher bewusst klein gehalten. Einen Mitgliedsantrag gibt es daher nicht.
Warum die Satzung des Vereines nicht zur Verfügung gestellt wird entzieht sich meiner Kenntnis.
[Zitat aus de jure]
Die Satzung eines (ordnungsgemäß eingetragenen) Vereins ist öffentlich zugänglich §79 (1) BGB, ohne dass der Verein dazu noch etwas tun müßte. Die Satzung muß mit der Anmeldung beim Vereinsregister eingereicht werden und kann dort von jedermann eingesehen werden. Der Verein kann sich allenfalls noch überlegen, ob er denjenigen, die sich für ihn respektive seine Satzung interessieren, einen Gang zum Vereinsregister zumuten will oder ob er einen einfacheren Zugang zu seiner Satzung (z.B. Website) anbietet. Wenn der Verein Mitglieder gewinnen möchte, ist letzteres keine schlechte Idee. Auf verlangen sollte die Satzung jedoch zur Verfügung gestellt werden.
[/Zitat aus de jure]
Wenn Du Dich mit der Materie des Vereinsrechtes etwas beschäftigst, wirst Du sehr leicht selbst erkennen, das
Deine Argumentation keine Grundlage in Bezug zu Deiner Ausführung
Saint hat geschrieben:... - also ist es doch auch absolut legitim selbst Kriterien wie Sympathien in seine Entscheidung einzubeziehen.
darstellen kann. Ein solches Verhalten in einem e.V. würde zudem gegen das Gleichstellungsgesetz verstoßen.
Niemand wurde gezwungen in einem Verein Mitglied zu werden bzw. ein Ehrenamt zu übernehmen.Tut er dies, so hat er nicht nur die satzungsgemäßen Pflichten zu erfüllen, sondern auch zum Wohle des Ansehens des Vereines beizutragen. Verantwortliche Vereinsmitglieder = Ehrenamtsträger erfüllen hierbei zusätzlich eine Vorbildfunktion.
Hoffe ich konnte etwas Licht in Deine Ansicht(en) einbringen.
Gruß
Martin