
Sorry, aber das sieht nach einer Riesen-Verarsche aus.
Wenn die Frage ernst gemeint ist, kann ich Dir nur eines raten, lösche alle Dateien und versuche etwas anders, als ein Forum zu betreiben.
Ich helfe dir nun mal ganz schnell und einfach.diskret1976 hat geschrieben:hey nein das ist keine verarsche.
Ich bin halt blutiger Anfänger. Ich denke jeder hat mal klein angefangen und ich würde doch nicht fragen wenn ich es besser wüsste. Nicht sauer sein aber bitte helft mir, ja?
http://www.internetrecht-rostock.de/tel ... gesetz.htm sowieDas neue Telemediengesetz
Der Bundestag hat am 18.01.2007 das Telemediengesetz verabschiedet. Das Gesetz ist zum 01.03.2007 in Kraft getreten.. Das bisher bestehende Teledienstegesetz und das Teledienstdatenschutzgesetz werden zukünftig durch das Telemediengesetz (TMG) ersetzt werden.
Bisher wurde zwischen Telediensten und Mediendiensten unterschieden. Teledienste, bisher im Teledienstegesetz (TDG) geregelt, sind in erster Linien Waren- und Dienstleistungsangebote, wie beispielsweise Internetshops. Mediendienste, deren Regelungen sich bisher aus dem Mediendienstestaatsvertrag der Länder ergab, hatten eher presserechtliche Aspekte und sind meinungsbildend. Hierunter fallen beispielsweise Informationsdienste, wie Nachrichtenmagazine oder Zeitungen oder andere redaktionell gestaltete Online-Angebote.
Das neue Gesetz soll eine einheitliche Regelung herbeiführen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass auch nach der bisherigen Regelung viele Punkte, wie beispielsweise die Verpflichtung zur Anbieterkennzeichnung sehr ähnlich geregelt waren.
Bisher bereits bestehende Vorschriften aus dem Teledienstedatenschutzgesetz beispielsweise rücken durch das TMG noch einmal in die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit.