Du suchst einen bestimmten Mod, weißt aber nicht genau wo bzw. ob er überhaupt existiert? Wenn dir dieser Artikelnicht weiterhilft, kannst du hier den von dir gewünschten/gesuchten Mod beschreiben ...
Falls ein Mod-Autor eine der Anfragen hier aufnimmt, um einen neuen Mod zu entwickeln, geht's in [3.0.x] Mods in Entwicklung weiter.
Forumsregeln phpBB 3.0 hat das Ende seiner Lebenszeit überschritten
phpBB 3.0 wird nicht mehr aktiv unterstützt. Insbesondere werden - auch bei Sicherheitslücken - keine Patches mehr bereitgestellt. Der Einsatz von phpBB 3.0 erfolgt daher auf eigene Gefahr. Wir empfehlen einen Umstieg auf die neuste phpBB-Version, welches aktiv weiterentwickelt wird und für welches regelmäßig Updates zur Verfügung gestellt werden.
§202a StGB lässt sich nicht mal eben durch NuBs oder AGBs aushebeln; das hat erst kürzlich jemand bei mir versucht und nach Strafanzeige sehr früh am morgen ungebetenen Besuch bekommen.
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Pm's bei phpbb wären nochmal wo genau besonders gesichert?
ich könnte mir vorstellen, dass das Auslegungssache ist. Im Normalfall kann niemand anderes eine PN lesen außer Autor und Empfänger.
Einen Vergleich könnte man zum Briefgeheimnis ziehen. Da darf man auch keine Post aufmachen, wenn sie nicht für einen bestimmt ist. Nur um es bildlicher zu gestalten die Sache, keineswegs will ich hier Paragraphen vergleichen
Nun ja, der Server kann auch in Timbuktu stehen ... relevant ist der Standort des Forenbetreibers.
@John Doe :
"Besonders gesichert" bedeutet lediglich, dass der Zugang zu diesen Daten lediglich dem Berechtigten mittels Passwortschutz gewährleistet wird.
Und da die Administration die Passwörter der User nicht kennen kann ...
Metzle hat geschrieben:Im Normalfall kann niemand anderes eine PN lesen außer Autor und Empfänger.
... Da bräuchte ich nur mal einen Blick in die richtige Tabelle der DB zu werfen... Da brauche ich die PW´s der User auch nicht - Es ist lediglich eine Frage des benötigten Aufwandes um dieses Ziel erreichen zu können...
Meistens sitzt der Fehler nicht im Computer, sondern davor...
ja, das ist mir schon klar, dass man die PNs auch in der DB nachlesen kann, aber für meinen Geschmack ist das eben nicht der Normalfall, wenn du verstehst, was ich meine
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 - 210)
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 202a
Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
kürzlich jemand bei mir versucht
Cool, dann können wir ja endlich Schäuble dingfest machen, da schon die geplante Ausspähung (Bundestrojaner) den Delikt zur beginnenden Erhärtung bringen kann. Also, statt harmlose Hobbyhacker anzuscheissen, sollten wir unser Augenmerk auf die wahren Eindringlinge lenken.
Metzle hat geschrieben:Im Normalfall kann niemand anderes eine PN lesen außer Autor und Empfänger.
... Da bräuchte ich nur mal einen Blick in die richtige Tabelle der DB zu werfen... Da brauche ich die PW´s der User auch nicht - Es ist lediglich eine Frage des benötigten Aufwandes um dieses Ziel erreichen zu können...
Natürlich ist es eine reine Frage des benötigten Aufwands ... und Gerichte berücksichtigen deshalb auch, ob das Erlangen derartiger Informationen lediglich einen Mausklick erfordert oder ob ein erheblicher Aufwand betrieben werden muß - vor Gericht erklärt sich der Aufwand dann allerdings eher als "Maß an krimineller Energie" ...
Paracelsus hat geschrieben: ist die Tatsache das halt das Vorgängerforum vom Staatsanwalt eingesackt wurde eber WEIL es keine ausreichende Kontrolle des PM-Verkehrs gab.
mit verlaub - das ist der größte schwachfug den ich hier jemals gelesen habe. denn im gegensatz zu dir kennt ein staatsanwalt die gesetze. also stelle es entweder richtig dar wie es gewesen ist, oder besser gar nicht.
und nenne mir doch einfach mal den link zu deinem forum, es würde sicher spaß machen das mal zur anzeige zu bringen, wenn jemand sogar öffenlich macht, gegen §202a StGB zu verstoßen...
die Onlinedurchsuchung würde ins Grundgesetz eingebaut werden. Dass hat zur Folge, dass die Onlinedurchsuchung immer noch legal wäre, da Grundgesetz über Strafgesetz steht und dadurch dies außer Kraft setzt.