c. Du nimmst zur Kenntnis, dass der Betreiber keine Verantwortung für die Inhalte von Beiträgen übernimmt, [...] die er zur Kenntnis genommen hat.
sry - aber ist für mich quatsch.
keine verantwortung für etwas übernehmen, das man zur kenntnis genommen hat
könnte man sich tatsächlich derart distanzieren und freisprechen, wenn es um irgendetwas strafrechtliches ginge ? wäre mmn etwas simple und bisher so auch aus keinem anderen bereich kenne.
bsp: ein einen user beleidigenden oder verleumderischen beitrag...
keine verantwortung für etwas übernehmen, das man noch nicht zur kenntnis genommen hat
wäre für mich logisch. ich kann zb auch keine hilfe leisten, wenn ich von einem unfall nichts weiß.
moneycoach hat geschrieben:M.E. nein, da man bei großen Foren nicht erwarten kann, dass der Administrator bzw. der Verantwortliche alle Beiträge irgendwann mal zu Kenntnis nimmt.
wobei ich mich dabei auch an texte erinnere, wonach der betreiber dann eben mit ausreichend moderatoren sicherstellen muß, daß alles zur kenntnis genommen wird
diewelt hat geschrieben:Dieser letzet Satz ist meines Erachtens sowieso nur eine dämliche Angstklausel; und sollte deswegen besser entfallen.
RLink für phpBB3 • phpBB.de
eben immernoch eine rechtliche frage...
5. Gewährleistung
c. Die Haftung ist gegenüber Unternehmern außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Boards auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
Die Haftung ist gegenüber Unternehmern außer bei [...]
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Boards auf die...
nebenbei : kann sich ein Board grob fahrlässig verhalten ?
oder nicht eher der boardbetreiber ?
3. Pflichten des Nutzers
b. Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen oder anderer im Board veröffentlichten Regeln kann der Betreiber Dich nach Abmahnung zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung dieses Boards ausschließen und Dir ein Hausverbot erteilen.
widerspricht dieser teil "nach abmahnung" nicht dem "jederzeit kündigen" :
1. Nutzungsvertrag
c. Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist jederzeit gekündigt werden.
einer abmahnung folgt meines wissens immer eine frist, oder ?
beinhaltet quasi auch die frage, ob eine abmahnung vor einer kündigung denn überhaupt (immer) pflicht ist.
(lt
wiki-abmahnung und
§ 314 bgb wäre dann die möglichkeit "ohne Einhaltung einer Frist jederzeit gekündigt werden" gar nicht korrekt ?
(sorry, noch viel editiert + hinzugefügt habe)