JMStv - Forumzutritt zeitlich und je nach Gruppe begrenzen??
Forumsregeln
phpBB 3.0 hat das Ende seiner Lebenszeit überschritten
phpBB 3.0 wird nicht mehr aktiv unterstützt. Insbesondere werden - auch bei Sicherheitslücken - keine Patches mehr bereitgestellt. Der Einsatz von phpBB 3.0 erfolgt daher auf eigene Gefahr. Wir empfehlen einen Umstieg auf die neuste phpBB-Version, welches aktiv weiterentwickelt wird und für welches regelmäßig Updates zur Verfügung gestellt werden.
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Re: JMStv - Forumzutritt zeitlich und je nach Gruppe begrenz
Was ist denn an einem Forum per se jugendgefährdend?
Gar nichts!
Das können nur die Inhalte, d.h. Forenbeiträge etc. sein.
Und dafür ist der Forenbetreiber i.d.R. nicht verantwortlich.
Im Übrigen hilft eine Zeitsperre überhaupt nicht.
Was ist z.B., wenn z.B. ein deutsches Kind in China von nach dort versetzten deutschen Bürgern eine jugendgefährdende Seite aufruft und die Eltern dann den Seitenbetreiber in Deutschland verklagen?
Wenn es hier 02 Uhr ist, ist es in China 09 Uhr, also greift da die Zeitsperre gar nicht.
Gar nichts!
Das können nur die Inhalte, d.h. Forenbeiträge etc. sein.
Und dafür ist der Forenbetreiber i.d.R. nicht verantwortlich.
Im Übrigen hilft eine Zeitsperre überhaupt nicht.
Was ist z.B., wenn z.B. ein deutsches Kind in China von nach dort versetzten deutschen Bürgern eine jugendgefährdende Seite aufruft und die Eltern dann den Seitenbetreiber in Deutschland verklagen?
Wenn es hier 02 Uhr ist, ist es in China 09 Uhr, also greift da die Zeitsperre gar nicht.
- redbull254
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Re: JMStv - Forumzutritt zeitlich und je nach Gruppe begrenz
Stimmt.Passat hat geschrieben:Was ist denn an einem Forum per se jugendgefährdend?
Gar nichts!
Natürlich ist in letzter Instanz der Forenbetreiber dafür verantwortlich, wer sonst?Passat hat geschrieben:Das können nur die Inhalte, d.h. Forenbeiträge etc. sein.
Und dafür ist der Forenbetreiber i.d.R. nicht verantwortlich.
Beste Grüße
Walter
Walter
Re: JMStv - Forumzutritt zeitlich und je nach Gruppe begrenz
Das sieht der §5, Abs.3 JMStV leider ganz anders.Passat hat geschrieben:Was ist denn an einem Forum per se jugendgefährdend?
Gar nichts!
Das können nur die Inhalte, d.h. Forenbeiträge etc. sein.
Und dafür ist der Forenbetreiber i.d.R. nicht verantwortlich.
Re: JMStv - Forumzutritt zeitlich und je nach Gruppe begrenz
Oder man schreibt in Foren...redbull254 hat geschrieben:Wenn man im realen Leben nichts geregelt bekommt geht man halt in die Politik und labert dann die Bevölkerung mit „schlauen“ Sprüchen dumm und dusselig.
Das sind aber auch immer Vorlagen hier...
Die "Definition des technischen Labels zur Altersklassifizierung in Telemedien" ist übrigens ein zigseitiges PDF...wie könnte es auch anders sein in Deutschland: http://www.online-management-kontor.de/ ... erung.html
- redbull254
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Re: JMStv - Forumzutritt zeitlich und je nach Gruppe begrenz
Ich hoffe doch nicht, das Du Dich angesprochen fühlst?modernist hat geschrieben:Oder man schreibt in Foren...redbull254 hat geschrieben:Wenn man im realen Leben nichts geregelt bekommt geht man halt in die Politik und labert dann die Bevölkerung mit „schlauen“ Sprüchen dumm und dusselig.
Das sind aber auch immer Vorlagen hier...
Das wäre natürlich vollkommen unbeabsichtigt gewesen.
Beste Grüße
Walter
Walter
Re: JMStv - Forumzutritt zeitlich und je nach Gruppe begrenz
Tja, lese einmal den §2 Abs. 1 JMStV:womo2006 hat geschrieben:Das sieht der §5, Abs.3 JMStV leider ganz anders.
Ein privates Forum oder eine private Homepage ist kein Telemedium im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages.(1) Dieser Staatsvertrag gilt für Rundfunk und Telemedien
im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages
Also betrifft das JMStV diese gar nicht.
Das JMStV ist für Anbieter von Rundfunk und Fernsehen und deren Telemedien gedacht.
- Mahony
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Re: JMStv - Forumzutritt zeitlich und je nach Gruppe begrenz
Hallo
Schön das wir das dann geklärt hätten.
Grüße: Mahony
Ahja --> http://www.heise.de/ct/artikel/Altersfr ... 44204.html und http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/Passat hat geschrieben:Ein privates Forum oder eine private Homepage ist kein Telemedium im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages.
Also betrifft das JMStV diese gar nicht.
Das JMStV ist für Anbieter von Rundfunk und Fernsehen und deren Telemedien gedacht.
Schön das wir das dann geklärt hätten.
Grüße: Mahony
Taekwondo in Berlin
Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten, wer nicht fragt, ist ein Narr für immer.
Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten, wer nicht fragt, ist ein Narr für immer.
Re: JMStv - Forumzutritt zeitlich und je nach Gruppe begrenz
Hmm okay, in der Fassung von 1945 stand das wohl noch nicht drin. Deshalb empfehle ich die =>aktuelle Fassung des RStV und hier im besonderen §2, Abs. 1 und 2(13)Passat hat geschrieben: Tja, lese einmal den §2 Abs. 1 JMStV:Ein privates Forum oder eine private Homepage ist kein Telemedium im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages.(1) Dieser Staatsvertrag gilt für Rundfunk und Telemedien
im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages
Also betrifft das JMStV diese gar nicht.
Das JMStV ist für Anbieter von Rundfunk und Fernsehen und deren Telemedien gedacht.
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Re: JMStv - Forumzutritt zeitlich und je nach Gruppe begrenz
Lustige Diskussion, die ich hier entfacht habe Wie gesagt, da mein Adminkollege selbst Jurastudent im Staatsexamen ist und ich auch sonst genug Anwälte u.ä. in meiner Familie habe - nehmt es mir nicht übel, aber ich verlasse mich dann doch lieber auf deren Einschätzung, als auf so eine Diskussion hier
womo2006 hat das Problem richtig erkannt: der Begriff "entwicklungsgefährdend" ist noch nicht ausreichend definiert, sodass sich viele erhoffen werden, durch Abmahnungen das große Geld zu machen.
Die beiden Age-Mods haben wir schon lange im Einsatz, damit werden wir uns nun auch bei diesem Thema behelfen. Nichts tun halte ich auf jeden Fall für grob fahrlässig. Schon alleine eine Diskussion über FSK16-Filme mit Einbindung eines Trailers kann geldgeile Leute auf falsche Ideen bringen...
Viele Grüße
womo2006 hat das Problem richtig erkannt: der Begriff "entwicklungsgefährdend" ist noch nicht ausreichend definiert, sodass sich viele erhoffen werden, durch Abmahnungen das große Geld zu machen.
Die beiden Age-Mods haben wir schon lange im Einsatz, damit werden wir uns nun auch bei diesem Thema behelfen. Nichts tun halte ich auf jeden Fall für grob fahrlässig. Schon alleine eine Diskussion über FSK16-Filme mit Einbindung eines Trailers kann geldgeile Leute auf falsche Ideen bringen...
Viele Grüße
- redbull254
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Re: JMStv - Forumzutritt zeitlich und je nach Gruppe begrenz
Nun ja, wenn Du Dich bei rechtlichen Fragen auch nur auf Aussagen verlassen würdest, die in einem Support-Forum für phpBB3 gemacht worden sind, würdest Du wahrscheinlich einen Fehler machen. Schließlich ist das hier kein Fachforum für Rechtsanwälte.talk-pla.net hat geschrieben: Wie gesagt, da mein Adminkollege selbst Jurastudent im Staatsexamen ist und ich auch sonst genug Anwälte u.ä. in meiner Familie habe - nehmt es mir nicht übel, aber ich verlasse mich dann doch lieber auf deren Einschätzung, als auf so eine Diskussion hier
Wir können nur darüber diskutieren und unsere eigene Meinung dazu abgeben.
Ich verlasse mich jedoch auch nicht immer uneingeschränkt auf die Aussage eines Rechtsanwalt wenn es nicht sein Fachgebiet ist.
Dafür gibt es nun einmal Fach-Anwälte.
Ein Internist käme auch nicht auf die Idee eine Operations-Methode eines Chirurgen zu bewerten obwohl beide Ärzte sind.
In letzter Konsequenz muss das jeder so machen wie er es für richtig hält.
Beste Grüße
Walter
Walter