
Gruß Kurt
Auf alle Fälle ein interessantes Argument. Aber im Normalfall hat doch ein normaler Forenadmin nur einen einzigen AV, nämlich den Hoster, oder gelten Google re captcha & Co auch als AV ?oxpus hat geschrieben:Ja, man muss Verträge zur Auftragsverarbeitung (AV-Verträge) mit Dritten abschließen, insbesondere Unternehmen (und eigentlich auch nur diese?!?).
Aber ich würde dennoch keine AV-Verträge in der Datenschutzerklärung benennen, sondern lediglich die Auftragsverarbeitung der personenbezogenen Daten bei einem externen Dienstleister als solches anführen. Also was an wen weitergereicht wird und dass dort ebenso nach DSGVO gearbeitet wird.
Den Nachweis musst du dann zwar vorlegen können (also die AV-Verträge), aber nicht in deiner Erklärung explizit benennen.
Wie gesagt: Man muss nicht die Verträge in der Datenschutzerklärung aufführen. Macht man das dennoch und vergisst einen AV, kann das wieder explizit und sehr teuer abgemahnt werden.
Eine Userin hat mir folgendes gepostet:couchpilot hat geschrieben:Wie kann man denn definitiv rausfinden ob man bzw. die Styles die man hat, Google Fonts nutzen ?
Und ich hatte halt geantwortet, das wir keine Google Fonts einsetzen. Weil ich der Meinung war das dem es so ist. Darauf hat mir halt die Userin diesen Screenshot geschickt.fonts.googleapis.com - ist ein weiterer Abgriff von Google. Die Frage ist das nach GDPR erlaubt? Muss nicht auch die Datenschutzerklärung darauf hinweisen, dass man einverstanden ist, dass eine Webseite Google-Fonts benutzt?
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