Urheberrecht - abgetrennt aus GDPR/DSGVO - Datenschutzverordnung
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- Joyce&Luna
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Urheberrecht - abgetrennt aus GDPR/DSGVO - Datenschutzverordnung
Ich schaue mir ja immer wieder mal ein paar Foren so an und da ist mir aufgefallen, dass viele ein Bild im Header haben, dass nicht ihnen gehört.
Auch ein Copyright Hinweis weder äußerlich noch im Quelltext sind vorhanden.
Bei ein paar Style Designer ist mir dieses auch aufgefallen.
Welche Konsequenzen kann es laut nach der neuen DSGVO für den betroffenen haben?
Auch ein Copyright Hinweis weder äußerlich noch im Quelltext sind vorhanden.
Bei ein paar Style Designer ist mir dieses auch aufgefallen.
Welche Konsequenzen kann es laut nach der neuen DSGVO für den betroffenen haben?
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Re: GDPR/DSGVO - Datenschutzverordnung
Es gibt freie Bilder, bei denen kein Copyright gesetzt werden muss. Es steht da deutlich: unnötigJoyce&Luna hat geschrieben:Ich schaue mir ja immer wieder mal ein paar Foren so an und da ist mir aufgefallen, dass viele ein Bild im Header haben, dass nicht ihnen gehört.
Auch ein Copyright Hinweis weder äußerlich noch im Quelltext sind vorhanden.
Bei ein paar Style Designer ist mir dieses auch aufgefallen.
Welche Konsequenzen kann es laut nach der neuen DSGVO für den betroffenen haben?


Aber das ist doch eher so, dass ich da Probleme mit dem Ersteller bekommen könnte. Eine Email mit Forderung einer Bezahlung/Schadenersatz. Oder im glücklichsten Fall, mit der Aufforderung, das Bild umgehend aus meinem Header zu entfernen. Als Probleme betreffend der DSGVO.
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Re: GDPR/DSGVO - Datenschutzverordnung
Nein das hat mit den Datenschutz nix zu tun sondern mit den Copyright (und anderen sachen eventuell auch).
Ausser die sind Verlinkt auf andere Seite und oder Tracking Pixel.
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- Tastenplayer
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Re: GDPR/DSGVO - Datenschutzverordnung
Genau!
Und wenn ich zbsp. im Xmasstyle ein freies Bild einfüge, dass aus zwei verschiedenen freien Bildern besteht und ausserdem noch abgeändert ist, mache ich definitiv keinen Hinweis der Quellen mehr in den Style. Im Ordner contrib befinden sich auch nur freie Bilder.
Bei den komplett geänderten Foren- und Topicicons habe ich klaro den Hinweis samt Link zu den Original-Icons ins Copyright gesetzt. Obwohl sie deutlich als free for private and comercial use gekennzeichnet waren. Copyright musste nicht gesetzt werden. Jedoch sie würden sich freuen.
Nur ist die Seite, wies aussieht, jetzt definitiv down und der Link führt ins Leere(habe ich leider beim Blackfog nicht entfernt und in den Header gesetzt)
Und wenn ich zbsp. im Xmasstyle ein freies Bild einfüge, dass aus zwei verschiedenen freien Bildern besteht und ausserdem noch abgeändert ist, mache ich definitiv keinen Hinweis der Quellen mehr in den Style. Im Ordner contrib befinden sich auch nur freie Bilder.
Bei den komplett geänderten Foren- und Topicicons habe ich klaro den Hinweis samt Link zu den Original-Icons ins Copyright gesetzt. Obwohl sie deutlich als free for private and comercial use gekennzeichnet waren. Copyright musste nicht gesetzt werden. Jedoch sie würden sich freuen.
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- Joyce&Luna
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Re: GDPR/DSGVO - Datenschutzverordnung
Trotzdem ist Vorsicht geboten, es gibt auch Seiten wo es angeboten wird und es nur einem Vorgegaukelt wird.
Zum Thema Bilderbearbeitung gibt es dieses hier https://www.internetrecht-rostock.de/bi ... rrecht.htm
Ich wäre da vorsichtiger zu mindestens was kleine Seiten angeht.
Mir wurde schon ein Bild geklaut, habe diese Person angeschrieben und er hat es entfernt.
Normal habe ich keine Probleme wenn mich einer um ein Bild fragt, aber ich habe Probleme, wenn einer das so darstellt als hätte er dieses Foto selber fotografiert.
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Ich wäre da vorsichtiger zu mindestens was kleine Seiten angeht.
Mir wurde schon ein Bild geklaut, habe diese Person angeschrieben und er hat es entfernt.
Normal habe ich keine Probleme wenn mich einer um ein Bild fragt, aber ich habe Probleme, wenn einer das so darstellt als hätte er dieses Foto selber fotografiert.
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Re: GDPR/DSGVO - Datenschutzverordnung
Na gut da muss ich schauen, ob ich mein Headerbild nochmals wiederfinde(das war mit dem alten PC). Ist schon etwas?
Aber für freie Bilder gilt das doch nicht - oder?
Ausserdem: Am TV habe ich vor einiger Zeit eine Sendung gesehen: eine Stoffdesignerin, die Luxusstoffe in kleinen Mengen produziert, hatte Klage eingereicht. Der genau gleich Stoff wurde im Internet viel günstiger verkauft. Sie hat allerdings ihre Klage verloren, obwohl der gefälschte Stoff nur äusserst minimale Änderungen aufwies. Ist ja in etwa die gleiche Situation wie mit einem Bild.
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§ 23 UrhG: „Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.“
Ausserdem: Am TV habe ich vor einiger Zeit eine Sendung gesehen: eine Stoffdesignerin, die Luxusstoffe in kleinen Mengen produziert, hatte Klage eingereicht. Der genau gleich Stoff wurde im Internet viel günstiger verkauft. Sie hat allerdings ihre Klage verloren, obwohl der gefälschte Stoff nur äusserst minimale Änderungen aufwies. Ist ja in etwa die gleiche Situation wie mit einem Bild.
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Re: Urheberrecht - abgetrennt aus GDPR/DSGVO - Datenschutzverordnung
Ich habe mal die Diskussionen zum Urheberrecht aus dem DSGVO-Thema abgetrennt, dass sind nämlich zwei komplett verschiedene Schuhe.
Auch "Freie" Bilder haben einen Urheber, der hat allerdings in solchen Fällen die Nutzungsrechte quasi "an alle" abgetreten.Tastenplayer hat geschrieben:Aber für freie Bilder gilt das doch nicht - oder?
"Copyright" gibt es in Deutschland nicht, das ist ein Begriff aus dem Angloamerikanischen Rechtsraum. Hier gilt u.a. das Urheberrecht - eine kleine Abhalung dazu findet sich u.a. in der deutschsprachigen WikipediaMeinBenutzername hat geschrieben:Copyright
Grüße, canonknipser
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Re: Urheberrecht - abgetrennt aus GDPR/DSGVO - Datenschutzverordnung
Also mit meinem Xmas Header Bild werde ich definitiv keine Probleme bekommen. Aber die erneute Suche war lukrativ, habe noch weitere gute Bilder gefunden
. Mehrfach abgesichert schadet ja auch nichts. Ausserdem muss man bei einem öffentlichen Style schon extrem vorsichtig sein. Ursprünglich war dieser Style ja nur für mein Forum gedacht.
(Das kann nur google ein wenig)

Schon klar, aber nicht bei allen Bildern wird ein Eintrag im Copyright verlangt. Chinesisch kann ich eh nichtAuch "Freie" Bilder haben einen Urheber, der hat allerdings in solchen Fällen die Nutzungsrechte quasi "an alle" abgetreten.

Zuletzt geändert von Tastenplayer am 26.09.2018 17:07, insgesamt 2-mal geändert.
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- AnfaengerZ
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Re: Urheberrecht - abgetrennt aus GDPR/DSGVO - Datenschutzverordnung
Moin,
Ganz allgemein kann man ein Urheberrecht nicht abtreten, denn dann wäre es kein "Urheber"-Recht mehr. Das verwechseln leider viele. Canonknipser hat das richtig beschrieben, es können auf ein Werk bis 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers nur die Nutzungsrechte eingeräumt werden. Auch wenn das Bild verkauft wird, bleibt das Urheberrecht beim Urheber. Der Käufer erwirbt nur die allumfassenden Nutzungsrechte.
Wenn Bilder im Internet (gute Bilder) kostenlos angeboten werden, ist oberste Vorsicht geboten. Denn es gibt für Bilder im Netz einen gewissen Schutz.
Link: https://www.copytrack.com/de/
Diese extrem erfolgreiche Firma bietet den Service, das ein Fotograf beispielsweise, seine Bilder dort meldet und die Firma die Werke im Internet überwacht. Aus eigener Erfahrung weiß ich wie hoch die Trefferquote ist und wie erfolgreich sie Fälle von Rechtsverletzungen durchsetzen. Global.
Wird ein Bild gefunden und eine Rechtsverletzung erkannt, wird das entsprechende Werk "nachlizensiert". Und das kann je nach Fall seehr teuer werden.
Klar, das da wieder Schurken auf die Idee kommen ihre Bilder zu melden, sie hochzuladen, irgendwo auf der Seite versteckt und verschwurbelt einen Hinweis setzen, ein Besucher im guten Glauben das Bild runterläd und dann einen dicken Brief bekommt mit einer Zahlungs- und Unterlassungsaufforderung. Was dann eigentlich für den Schutz von Künstlern gedacht ist, wird natürlich wieder missbraucht...Grrr...
Also, bitte seid ganz behutsam mit "freien" Bildern. Vor allem bei hoher Auflösung und sichtlich gestalterischem Aufwand.
Ganz allgemein kann man ein Urheberrecht nicht abtreten, denn dann wäre es kein "Urheber"-Recht mehr. Das verwechseln leider viele. Canonknipser hat das richtig beschrieben, es können auf ein Werk bis 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers nur die Nutzungsrechte eingeräumt werden. Auch wenn das Bild verkauft wird, bleibt das Urheberrecht beim Urheber. Der Käufer erwirbt nur die allumfassenden Nutzungsrechte.
Wenn Bilder im Internet (gute Bilder) kostenlos angeboten werden, ist oberste Vorsicht geboten. Denn es gibt für Bilder im Netz einen gewissen Schutz.
Link: https://www.copytrack.com/de/
Diese extrem erfolgreiche Firma bietet den Service, das ein Fotograf beispielsweise, seine Bilder dort meldet und die Firma die Werke im Internet überwacht. Aus eigener Erfahrung weiß ich wie hoch die Trefferquote ist und wie erfolgreich sie Fälle von Rechtsverletzungen durchsetzen. Global.
Wird ein Bild gefunden und eine Rechtsverletzung erkannt, wird das entsprechende Werk "nachlizensiert". Und das kann je nach Fall seehr teuer werden.
Klar, das da wieder Schurken auf die Idee kommen ihre Bilder zu melden, sie hochzuladen, irgendwo auf der Seite versteckt und verschwurbelt einen Hinweis setzen, ein Besucher im guten Glauben das Bild runterläd und dann einen dicken Brief bekommt mit einer Zahlungs- und Unterlassungsaufforderung. Was dann eigentlich für den Schutz von Künstlern gedacht ist, wird natürlich wieder missbraucht...Grrr...
Also, bitte seid ganz behutsam mit "freien" Bildern. Vor allem bei hoher Auflösung und sichtlich gestalterischem Aufwand.
Viele Grüße - AnfaengerZ
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Re: Urheberrecht - abgetrennt aus GDPR/DSGVO - Datenschutzverordnung
Egal was ich hier auch schreiben würde, würde man eh ignorieren.
Wenn du meinst das bei dir alles in Ordnung ist, dann ist es ja gut.
Mir soll das doch egal sein, wer abgemahnt wird und wer nicht.
Aber hier hast du noch lese Material https://www.mds.eu/blog/visualisierung/ ... -verwenden
Es spielt schon eine Rolle was genau darunter steht unter einem freien Bild.
Wenn du meinst das bei dir alles in Ordnung ist, dann ist es ja gut.
Mir soll das doch egal sein, wer abgemahnt wird und wer nicht.
Aber hier hast du noch lese Material https://www.mds.eu/blog/visualisierung/ ... -verwenden
Es spielt schon eine Rolle was genau darunter steht unter einem freien Bild.
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