Es geht um die neuen Gesetze "Haftung von elektronischen Marktplätzen" §22f UstG bzw. §25e UstG, diese sind wohl Teil der für 2021 geplanten EU-Regelung "e-commerce-Richtlinie" und sind jetzt schon aktiv.
Das ganze dürfte wohl hier wie das phpbb.de Forum auch recht interessant sein, da ja die Job-Börse wie ein Marktplatz darstellt.
Theoretisch betrifft das wohl jede Seite oder jedes Forum mit einem Suchen/Kaufen (Handels-, bzw. Marktplatz-) Bereich.
Quellewww.haufe.de hat geschrieben:Betreiber von elektronischen Marktplätzen werden durch § 22f UStG verpflichtet, Angaben von Nutzern, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht in Betracht kommt, aufzuzeichnen.
[...]
Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren
[...]
Aufzeichnungen (§ 22f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-5 UStG):
- Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des liefernden Unternehmers.
- Die Steuernummer des liefernden Unternehmers und soweit vorhanden die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Das Beginn- und Enddatum der Bescheinigung über die steuerliche Erfassung des liefernden Unternehmers.
- Den Ort des Beginns der Beförderung oder Versendung sowie den Bestimmungsort.
- Den Zeitpunkt und die Höhe des Umsatzes.
> § 25e Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz
> § 22f Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes
Wie soll man als Marktplatz-Anbieter, der lediglich nur eine Plattform für zwei Handelspartner (Verkäufer und Käufer) anbietet, das am besten umsetzen?
Mir erschließt auch nicht wirklich aus den ganzen Texten, ob es für reine gewerbliche Händler gilt oder auch für private Leute, wie die alte Oma von nebenan, die nur ihr altes Porzellan verkaufen will oder der kleine Junge von gegenüber, der nur ein paar Lego-Steine los werden will (wie auf dem klassischen Flohmarkt).
Man müsste also im Vorfeld von Verkäufer und Käufer nach alle nötigen Informationen einholen, natürlich DSGVO Konform.
Zählt man als Marktplatz-Betreiber automatisch schon als Händler, weil man "Vermittelt" oder zählt das alles erst, wenn ich als Betreiber eine (Vermittlungs-)Gebühr erhebe/kassiere?