EU-weite Urheberrechtsregelung - Leistungsschutzrecht
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- AnfaengerZ
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Re: EU-weite Urheberrechtsregelung - Leistungsschutzrecht
Ja, ein Wermutstropfen bleibt. Es ist nicht rückwirkend. Also alles was bis zum Beschluss hochgeladen wird, darf stehen bleiben.
Viele Grüße - AnfaengerZ
- Scanialady
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Re: EU-weite Urheberrechtsregelung - Leistungsschutzrecht
Das lässt doch noch Hoffnung zu, dass wir die Chose nicht in "Springernet" oder "Facebookworld" umbenennen.Europaparlament hat geschrieben:So soll das Teilen von „bloßen Hyperlinks, neben denen einzelne Wörter stehen“, um die Artikel zu beschreiben, zu denen sie hinführen, frei von urheberrechtlichen Einschränkungen sein.
*Wenn von etwas kein Backup existiert, dann ist es nicht wichtig.
*Der Unterschied zwischen "Gast" und "Gastronom" liegt nicht nur in ein paar Buchstaben.
*Wenn das Auto in die Werkstatt soll, ist "Hier geht nix". - "Äh? Was geht denn nicht?" - "Ja NIX!" wenig hilfreich.
*Der Unterschied zwischen "Gast" und "Gastronom" liegt nicht nur in ein paar Buchstaben.
*Wenn das Auto in die Werkstatt soll, ist "Hier geht nix". - "Äh? Was geht denn nicht?" - "Ja NIX!" wenig hilfreich.
Re: EU-weite Urheberrechtsregelung - Leistungsschutzrecht
warten wir erst mal ab was dabei heraus kommt, ich sehe noch nicht, dass diese Regulierung 1 zu 1 so durchgewunken wird, es gibt ja doch einige Politiker die ganz gute Berater haben 

- AnfaengerZ
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Re: EU-weite Urheberrechtsregelung - Leistungsschutzrecht
Ist durchgewunken!
Aber, es gibt ein "Aber". Das es nun diese "EU-Richtlinie" zu Artikel 13 gibt, bedeutet das die Mitgliedsstaaten es die nächsten zwei Jahre umsetzen müssen. Und ähnlich der DSGVO besteht ein gewisser Spielraum.
So ist in Deutschland ein "Uploadfilter" nicht vorgesehen. Ob sich da politisch noch was dran ändert - who knows?
https://www.youtube.com/watch?v=1y6L42yIBuo
Abwarten und Tee trinken. Am elegantesten kommen alle aus der Nummer raus, wenn sich die Plattformen (YT etc) mit den Verwertern einigen über die Rechte.
Forenbetreiber wird es dann sekundär betreffen können, in dem das die Einbett-funktion beispielsweise abgestellt werden könnte etc, Verlinkungen/Zitate nur durch Prüfung und Freigabe seitens der Mods...denkbar.
Jetzt hängts an der Regierung, was die aus der Richtlinie zaubern. Hoffen wir das Beste.

Aber, es gibt ein "Aber". Das es nun diese "EU-Richtlinie" zu Artikel 13 gibt, bedeutet das die Mitgliedsstaaten es die nächsten zwei Jahre umsetzen müssen. Und ähnlich der DSGVO besteht ein gewisser Spielraum.
So ist in Deutschland ein "Uploadfilter" nicht vorgesehen. Ob sich da politisch noch was dran ändert - who knows?
https://www.youtube.com/watch?v=1y6L42yIBuo
Abwarten und Tee trinken. Am elegantesten kommen alle aus der Nummer raus, wenn sich die Plattformen (YT etc) mit den Verwertern einigen über die Rechte.
Forenbetreiber wird es dann sekundär betreffen können, in dem das die Einbett-funktion beispielsweise abgestellt werden könnte etc, Verlinkungen/Zitate nur durch Prüfung und Freigabe seitens der Mods...denkbar.
Jetzt hängts an der Regierung, was die aus der Richtlinie zaubern. Hoffen wir das Beste.

Viele Grüße - AnfaengerZ
Re: EU-weite Urheberrechtsregelung - Leistungsschutzrecht
wird wohl wirklich darauf hinauslaufen, dass erst jeder Beitrag geprüft werden muss, ehe er freigegeben wird.
- canonknipser
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Re: EU-weite Urheberrechtsregelung - Leistungsschutzrecht
Solange ihr nicht-kommerzielle Angebote betreibt, solltet ihr auf der sicheren Seite sein. Die gängigen urheberrechtlichen Regelungen beachtet ihr ja jetzt schon, oder?
Grüße, canonknipser
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Re: EU-weite Urheberrechtsregelung - Leistungsschutzrecht
wir prüfen alle Bilder und bei Verdacht auch die eingestellten Texte
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was wir nicht überprüfen, sind normale Kommentare
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Re: EU-weite Urheberrechtsregelung - Leistungsschutzrecht
Das heisst sobald Ihr Werbung drinnen habt kann es als kommerziell ausgelegt werden solange Ihr nicht nachweisen könnt das die Werbung euch keine Einnahmen bringt.canonknipser hat geschrieben:Solange ihr nicht-kommerzielle Angebote betreibt

- canonknipser
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Re: EU-weite Urheberrechtsregelung - Leistungsschutzrecht
Ich bin kein Jurist, aber es kommt, soweit ich weiß, nicht auf die Höhe der Einnahmen, sondern auf die Möglichkeit von Einnahmen an. Und auch eine Seite eines Unternehmens als Forum zur Kundenkontaktpflege gilt unabhängig von geschalteter Werbung möglicherweise als Kommerziell. Im Zweifel hilft aber immer der Rechtsanwalt des Vertrauens weiter 

Grüße, canonknipser
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Re: EU-weite Urheberrechtsregelung - Leistungsschutzrecht
Laut meinen Recherchen auf kompetenten Seiten gilt man schon als kommerziell, wenn Testberichte im Forum eingefügt oder verlinkt sind. Haben wir logisch in meinem Forum viele, gehört dazu zu einem Tasteninstrumente Forum. Natürlich ohne Vergünstigung, Gewinnbeteiligung, Geschenke usw. durch die diversen Firmen und Geschäfte. Sondern als Erleichterung für die vorwiegend älteren Mitglieder. (Bin immer noch am Überlegen ob ich updaten oder schliessen sollMeinBenutzername hat geschrieben:Das heisst sobald Ihr Werbung drinnen habt kann es als kommerziell ausgelegt werden solange Ihr nicht nachweisen könnt das die Werbung euch keine Einnahmen bringt.canonknipser hat geschrieben:Solange ihr nicht-kommerzielle Angebote betreibt

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