Forenbetreiber haftbar , ab wann?
Forumsregeln
phpBB 2.0 hat das Ende seiner Lebenszeit überschritten
phpBB 2.0 wird nicht mehr aktiv unterstützt. Insbesondere werden - auch bei Sicherheitslücken - keine Patches mehr bereitgestellt. Der Einsatz von phpBB 2.0 erfolgt daher auf eigene Gefahr. Wir empfehlen einen Umstieg auf phpBB 3.1, welches aktiv weiterentwickelt wird und für welches regelmäßig Updates zur Verfügung gestellt werden.
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- Markus Wandel
- Mitglied
- Beiträge: 658
- Registriert: 01.12.2003 18:13
- Wohnort: Wuppertal
- Kontaktdaten:
Hallo,
Gibt so einen allgemeinen Disclaimer was soweit wie möglich alles relevante beinhaltet ?
Wenn ja, wo bekomme ich diesen her ? Mir fehlt sowas leider noch für meine Seite.
Danke
Gibt so einen allgemeinen Disclaimer was soweit wie möglich alles relevante beinhaltet ?
Wenn ja, wo bekomme ich diesen her ? Mir fehlt sowas leider noch für meine Seite.
Danke
WebMaster von: www.RoCoFa.de - Wir sind die RollerCoasterFans
Die Seite für Achterbahn- und Freizeitparkfans, kostenlose Mitgliedschaft, keine Verpflichtungen.
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Das spielt keine Rolle. Sobald ein User in dein Forum etwas schreibt, was gegen geltendes deutsches Recht verstößt, haftest du als Sitebetreiber ab dem Zeitpunkt, wo du Kenntnis von dem Verstoß erlangst.Markus Wandel hat geschrieben:Gibt so einen allgemeinen Disclaimer was soweit wie möglich alles relevante beinhaltet ?
Wenn ja, wo bekomme ich diesen her ? Mir fehlt sowas leider noch für meine Seite.
Lt. TKG bist du aber nicht verpflichtet, alles zu verfolgen (was aber auch nicht in allen bisherigen Urteilen, die tw. noch nach altem TKG ergangen sind, berücksichtigt wurde). Nur, wenn ein Anwalt oder sonstjemand dich offiziell darauf hinweist, dann erlangst du halt Kenntnis und solltest die entsprechenden Passagen schnellstens beseitigen. Ansonsten schützt dich auch kein Disclaimer...
Ist alles etwas schwierig - ich würde im Zweifelsfall immer Löschen, statt es drauf ankommen zu lassen...

- Markus Wandel
- Mitglied
- Beiträge: 658
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@itst
Danke, genau sowas hab ich gesucht.
Eventuell werd ich die einwenig umarbeiten und an mein Forum anpassen.
Danke, genau sowas hab ich gesucht.
Eventuell werd ich die einwenig umarbeiten und an mein Forum anpassen.
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Hallo Migge,Lt. TKG bist du aber nicht verpflichtet, alles zu verfolgen (was aber auch nicht in allen bisherigen Urteilen, die tw. noch nach altem TKG ergangen sind, berücksichtigt wurde). Nur, wenn ein Anwalt oder sonstjemand dich offiziell darauf hinweist, dann erlangst du halt Kenntnis und solltest die entsprechenden Passagen schnellstens beseitigen. Ansonsten schützt dich auch kein Disclaimer...
ok... wenn man das dann gemacht hat, ist ja alles in Ordnung, aber warum soll ich gleich so ein Schreiben bezahlen ? Man hätte mich doch zuerst mal so anschreiben können, oder ?
Viele Grüße von Elke
Ja, wenn man das so nennt, aber mich hatte zuvor Niemand darauf aufmerksam gemacht, dazu braucht man doch nicht gleich einen Anwalt beauftragen,oder ?
Mal ne Frage noch dazu.
Das Forum ist eigentlich nur für registrierte Nutzer zu lesen, nicht öffentlich. Gelten da nicht andere Rechte? Derjenige dem es nicht paßt was da geschrieben wird, hat es dort ja rausgeholt, indem er sich selber angemeldet hat, oder Jemanden dazu beauftragt hatte.
Kann man in den Nutzungsbedingungen verlangen, das nichts nach aussen getragen werden darf?
Mal ne Frage noch dazu.
Das Forum ist eigentlich nur für registrierte Nutzer zu lesen, nicht öffentlich. Gelten da nicht andere Rechte? Derjenige dem es nicht paßt was da geschrieben wird, hat es dort ja rausgeholt, indem er sich selber angemeldet hat, oder Jemanden dazu beauftragt hatte.
Kann man in den Nutzungsbedingungen verlangen, das nichts nach aussen getragen werden darf?
Viele Grüße von Elke