Soweit ich weiss braucht man nur ein Gewerbe sofern man bei ebay nicht mehr Geld für den eingestellten Artikel bekommt als man kosten hatte (bei ihm wären das z.b. Verbindungskosten für den FTP-Upload usw.) solange man nicht mehr einimmt als man für das zu Verkaufende ausgegeben hat ist es Steuer/Gewerbefrei und gilt als Aufwandsentschädigung oder so ähnlich. Wurde jedenfalls mal in einer der vielen sternTV Sendungen zu ebay auf RTL gesagtSchumi hat geschrieben:Das ändert an der Sachlage absolut nichts. Auch wenn du bei eBay regelmäßig auf dem gleichen Sachgebiet aktiv wirst, spricht dich dies in keinster Weise von der Notwendigkeit eines Gewerbes frei.Das-Fragezeichen hat geschrieben:@ Verkauf : Man kann es ja in eine 1-Tages Auktion bei eBay verpacken *lol*



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