bilder aus dem internet

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liesse
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bilder aus dem internet

Beitrag von liesse »

hallo,

ich habe eine frage wegen des urheberrechts.
für mein forum würde ich gerne ein bild von l. richter benutzen, dass ich im internet gefunden habe. darf ich das einfach so ? ( oder bekomme ich ärger )

vielen dank für die antworten

liesse
Michael Zacher
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Beitrag von Michael Zacher »

Du könntest Ärger bekommen.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards / Met vriendelijke groeten

Michael Zacher
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Miriam
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Beitrag von Miriam »

Frag doch I.Richer, ob er / sie Dir die Benutzung des Bildes erlaubt und unter welchen Voraussetzungen Du es nutzen darfst.
Gruss, Miriam.
Ich schmeiß' alles hin und...
... lasse es liegen
liesse
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Registriert: 30.04.2007 17:52

Beitrag von liesse »

fragen geht leider nicht. er ist 18** gestorben.

kann man irgendwo nachfragen, ob man das bild verwenden darf - es würde so schön passen
wenn ich das bild verändere, ist es dann immernoch geschützt ? oder darf man das mit dem hinweis, dass eben das und das bild die grundlage darstellt.

liesse
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redbull254
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Beitrag von redbull254 »

Hallo,liesse

das ändern des Bildes ändert nicht das Urheberrecht. Grundlage Deines geänderten Bild ist ja das mit Urheberrecht geschützte Bild.

Frage doch einfach mal den Beitreiber der Seite, wo Du das Bild gefunden hast, welche Möglichkeiten es gibt. Der sollte es ja wissen. :wink:
Beste Grüße
Walter
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darkon
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Beitrag von darkon »

Wenn die abgebildete Person bereits im 19ten Jahrhundert gestorben ist, dürfte auch das Urheberrecht erloschen sein. Das passiert 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Ron_Berlin
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Beitrag von Ron_Berlin »

Nicht ganz. Es gibt ein weiteres Recht des "ausführenden Künstlers".
Sprich: der Fotograf des Bildes hat ebenso ein Urheberrecht an
seinem Foto. Also in jedem Fall nachfragen.

Gruß Ron
Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.
http://www.RonGS.de
http://www.Berlin-Brandenburg-Biker.de
liesse
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Beitrag von liesse »

guten morgen,

ich werde einfach mal auf der seite nachfragen, von der ich das bild habe.

es ist kein foto, sondern ein gemälde. ( wurde ursprünglich für die illustration der geschichte "Sterntaler" der brüder grimm in einem buch gemalt.)
(erlischt dann auch irgendwann das urheberrecht ?)

liesse
Ron_Berlin
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Beitrag von Ron_Berlin »

Im Internet wird ja wohl kaum ein "Gemälde" zu finden sein.
Es ist das Foto eines Gemäldes. Und daran hat ggf. der
Eigentümer des Fotos ein Urheberrecht. Allerdings ist das
manchmal strittig, weil ein Foto nicht immer auch tatsächlich
ein "Werk" im Sinne des UrhG darstellt.

Gruß Ron
Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.
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darkon
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Wohnort: Wölfersheim

Beitrag von darkon »

Ron_Berlin hat geschrieben:Nicht ganz. Es gibt ein weiteres Recht des "ausführenden Künstlers".
Das IST das Urheberrecht. Urheber = ausführender Künstler

Und das erlischt eben 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers/Urhebers, was bei einem Bild aus dem vorletzten Jahrhundert sehr wahrscheinlich schon eingetreten ist.
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