hallo,
bei den nutzungsbedingungen, 5b (zusammenschreiben würde):
Die Haftung ist gegen über Verbrauchern
und ebenfalls zb bei 5b:
Vertragsschluss typischer Weise
würde eher "Vertragsabschluss" und "typische Weise" schreiben. grammatikalisch scheint es mir jedenfalls irgendwo zu haken.
abgesehen davon ist mir aber auch nicht ganz klar, was unter der typischen weise zu verstehen ist... ?
ist das nur ein hintertürchen, das nicht näher definiert ist ?
bei 5d:
Die Haftungsbegrenzung der Absätze 1 bis 3 gilt
gemeint sind wohl die absätze a bis c ? evtl noch a,b,c gegen 1,2,3 tauschen ?
viele grüße, yks