Rechtsfragen rund ums Forum: Sammlung relevanter Themen

Projekte der phpBB.de-Community und Feedback zu phpBB.de.
Benutzeravatar
sepp71
Mitglied
Beiträge: 919
Registriert: 23.12.2006 00:03

Rechtliche Überlegungen für mein Forum

Beitrag von sepp71 »

Dieser Beitrag befaßt sich mit den Überlegungen, die der Verfasser angestellt hat, bevor er sein Forum online gestellt hat.
Er kann und darf nicht als Rechtsberatung aufgefasst werden, denn er schildert Lösungsansätze für einen einzelnen Fall und kann nicht für sich in Anspruch nehmen, die alleinige Wahrheit zu verkünden.
Vielleicht kann er aber einen Denkanstoß dazu geben, wie vielschichtig die Fragestellungen sein können, die auf einen Forenbetreiber zukommen und wie schnell man "aus Versehen" gegen die eine oder andere Vorschrift verstößt.
Der Beitrag ist noch nicht abgeschlossen, er soll in den nächsten Tagen oder Wochen weiter bearbeitet werden.

Übersicht:

A. Themen, bei denen phpbb in der Standard-Einstellung problematisch ist
B. Bin ich schon gewerblich bzw. geschäftsmäßig?
C. Impressumspflicht nach TDG und MDSTV
__I. Inhalt
__II. Zugänglichkeit
D. Nutzungsbedingungen: Nutzungsrechte einräumen lassen, "Ich bin über dreizehn"-Erklärung nachbessern
E. Datenschutz
__I. Pflicht zur Account-Löschung durch den Nutzer/Admin
__II. Einwilligung für das Loggen der IP-Adressen und die Cookies als personenbezogene Daten
F. Pflicht zur Löschung problematischer Inhalte (Beleidigungen, Marken ...)
G. E-Mails über das Board / Persönliche Nachrichten
H. Urheberrecht
__I. Nur eigene Fotos, Grafiken und Texte
__II. Keine User-Bilder auf meinem Webspace
__III. Vernünftige externe Links
I. Strafrecht

A. Themen, bei denen phpbb in der Standard-Einstellung problematisch ist
In den nachfolgenden Punkten entspricht das phpbb-Board in der Standard-Einstellung vermutlich nicht dem geltenden deutschen Recht:
  • - Fehlender Link zum Impressum
    - Fehlende Möglichkeit zum Löschen des Kontos durch den Benutzer (ohne Eingriff des Admins)
    - Fehlende Einwillung zur Speicherung von Nutzerdaten (v.a. IP-Adresse, Cookies) in den Forenbedingungen
    - Fehlende dauerhafte Verfügbarkeit exakt jener Nutzungsbedingungen, die bei der Anmeldung akzeptiert wurden.
Die schwache Ausgestaltung der Nutzungsbedingungen ist demgegenüber zwar nicht rechtswidrig aber zumindest nicht optimal.

B. Bin ich schon geschäftsmäßig bzw. gewerblich?

Die Frage, ob ich mit meinem "privaten" Forum schon "gewerblich" oder "geschäftsmäßig" bin, ist für viele Themen streitentscheidend.
Und man ist immer wieder überrascht, wie schnell nach der Rechtsprechung in Deutschland eine Aktivität "dauerhaft bzw. nachhaltig auf Gewinnerzielung" angelegt ist: Nämlich nicht erst, wenn die User für den Zugriff bezahlen, sondern z. B. auch, wenn ich mich an Partnerprogrammen wie Google Adsense oder Amazon.de (sog. Affiliate-Programme) beteilige. Das soll sogar der Fall sein, wenn ich meinen Webspace nur deshalb kostenlos erhalte, weil ich im Gegenzug die automatisierte Einblendung von Werbebannern durch meinen Provider dulde. Teilweise wird sogar das allein das dauerhafte Bereithalten der Informationen allein als geschäftmäßig angesehen.
Vor diesem Hintergrund hat sich mein Verein, für den ich eine Seite basteln sollte, für ein kostenpflichtiges Angebot entschieden, um keine Diskussionen mit dem Finanzamt (Stichwort Gemeinnützigkeit) aufkommen zu lassen.
Natürlich versteuere ich als Privatmann meine Einnahmen, denn ich habe es nicht nötig, mich wegen solcher Peanuts von privaten Neidern beim Finanzamt anschwärzen zu lassen: Dafür ist die Werbung nun wirklich viel zu offensichtlich.
Wer über seine Homepage an- oder verkauft, dürfte darüber hinaus auch gewerberechtlich relevant werden. D. h. es wird eine Gewerbeanzeige bei der örtlich zuständigen Gewerbemeldestelle (Bezeichnung je nach Bundesland verschieden) erforderlich. Die zieht dann auch die Pflichtmitgliedschaft in der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) nach sich.
Immerhin haben die (beiden) mir bekannten IHK-Satzungen akzeptable Bagatellgrenzen, unterhalb derer keine Mitgliedsbeiträge erhoben werden.
Profiseller bei E-Bay können sich für Ihre speziellen Fragen ja mittlerweile im Internet gut informieren und sollten das unbedingt tun.
Relevant wird die Frage der Gewerblichkeit bzw. Geschäftsmäßigkeit vor allem bei den Informationspflichten nach dem Teledienstegesetz (TDG) bzw. Mediendienstestaatsvertrag (MDStV)
Stichworte für die weitere Recherche:
Gewerbeanmeldung/Gewerbeanzeige
Profiseller Recht


C. Impressumspflicht nach TDG und MDSTV

I. Inhalt des Impressums

Die Frage, ab wann welche Form der Anbieterkennzeichnung bzw. welches Impressum erforderlich ist, richtet sich zunächst nach der Art des Angebotes. Für Internetseiten und –foren ist das Teledienstegesetz des Bundes (§ 6 TDG) einschlägig, wenn sie "geschäftsmäßig" betrieben werden. Die Geschäftsmäßigkeit wird zum Teil von der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt (dazu bereits oben) – so weit, dass ich persönlich bei jeder Internetseite von einer Geschäftsmäßigkeit ausgehe.
Nur möglicherweise gelten auch die etwas weitergehenderen Anforderungen des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV). Beide Gesetze sind übrigens vergleichsweise leicht lesbar, so dass eine Lektüre zu empfehlen ist (z. B. auf http://bundesrecht.juris.de/).
Erforderlich nach dem TDG ist neben dem vollständigen(!) Namen des Betreibers auch seine ladungsfähige Postanschrift (also kein Postfach) sowie Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme, also Telefon, Telefax und E-Mail-Adresse.
Vorsicht beim Spamschutz!
Das führt natürlich leicht dazu, dass die E-Mail-Adresse von Spambots gefunden und dementsprechend zugemüllt wird. Bei den angebotenen Lösungsansätzen (Encrypting, Javascripten, Einkleidung in mehr oder minder unscharfe Grafiken) sollte man eines bedenken: Die Mailadresse muß mindestens für den Standard-User noch lesbar sein. Rechtsprechung zu der Frage, ob der Standard-User Javascript aktiviert hat, ist nicht bekannt. Weil ich auch an dieser Front keine unangenehmen Überraschungen liebe, nutze ich dafür eine Mailadresse, die ich alle paar Monate ersatzlos lösche – mit entsprechenden Änderungen auf meinen Seiten.
Sehr viel weitergehend sind die Pflichtangaben bei "professionellen" Anbietern wie z.B. vielen freien Berufen (Architekt, Rechtsanwalt, Arzt …) weil hier auch die aufsichtsführende Kammer sowie (alle?!) einschlägigen berufsständischen Regelungen erforderlich sind.
Die Abgrenzung zu den Mediendiensten, die nicht dem TDG, sondern dem teilweise weitergehende Mediensdienstestaatsvertrag (MDStV, § 10) unterfallen, kann mitunter schwierig sein (mehr dazu z.B. unter http://www.linksandlaw.info/Impressumsp ... gaben.html)
Ich für meinen Teil betrachte mich wegen hoher redaktioneller Anteile (z.B. Newsletter für bestimmte Benutzergruppen, RSS-Feed) als freien Journalisten bzw. wissenschaftlichen Autor und bemühe mich, beiden Vorschriften gerecht zu werden.

II. Zugänglichkeit

Das Impressum muß "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein. Das gilt für jede einzelne Seite eines größeren Projekts, also auch für Unterseiten eines Projekts.
phpbb sieht bei den Standardeinstellungen keinen ordnungsgemäßen Link zu einer Anbieterkennzeichnung vor. Ich persönlich habe ihn deshalb in der Navigationstabelle in "overall_header.tpl" von Hand eingefügt.
Darüber hinaus sollte man bei Framesets sorgfältig auf diesen Umstand achten, denn mitunter erkennen die Suchmaschinen solche Framesets nicht. Wenn das Impressum dann nur über den (nicht mitgeladenen) Navigations-Frame zugänglich ist, fehlt der Impressums-Link auf der gesamten Seite. Ich habe den Link als absolute Angabe nicht nur in der Navigationsleiste, sondern auch in jeder Fußzeile und habe das so gelassen, als ich meine Frames aus anderen Gründen herausgeworden habe.
Der Link muß als solcher zu erkennen sein, also erprobtermaßen mit einer unmissverständlichen Bezeichnung wie "Kontakt" oder "Impressum", wenn man nicht den Gesetzeswortlaut vorzieht und "Anbieterkennung nach TDG" schreiben möchte.
Stichworte für die weitere Suche:
Impressumspflicht. Teledienstegesetz (TDG), Mediendienstestaatsvertrag (MDStV)


D. Nutzungsbedingungen, Nutzungsrechte einräumen lassen, alberne "ich bin über dreizehn"-Erklärung nachbessern

Meine eigenen Nutzungsbedingungen sind in diesem Punkt noch nicht optimal. An diesem Thema arbeite ich noch, der Beitrag wird in diesem Punkt noch vervollständigt!
Das Problem: Die Bedingungen in dem entsprechenden Eingangsbildschirm (abgespeichert in language/lang_german/lang_main.php) zu den Schlüsseln $lang['Reg_agreement'] sowie den Optionen $lang['Agree_under_13'], $lang['Agree_over_13'] und $lang['Agree_not'] müssen erstens in allen bereitgestellten Sprachdateien (d.h. ggf. auch auf Englisch bzw. in der Du und Sie-Form) gleich sein.
Sie müssen mit demselben Inhalt dauerhaft leicht abrufbar sein und bei Änderungen natürlich auch von alten Usern aufs Neue akzeptiert werden. Für das alles gibt es immerhin MODs, mit denen ich mich aber noch nicht abschließend beschäftigt habe.
Interessant kann es auch werden, wenn man Minderjährige zu seinem Forum zulässt. Daraus kann man vermutlich eine erhöhte Sorgfaltspflicht des Betreibers erstens zum Schutz der Minderjährigen und zweitens zum Schutz der Allgemeinheit vor ihrem Unfug ableiten. Meine Foren-Themen sind zum Glück für Minderjährige so uninteressant, dass sich das Problem bei mir nicht stellt. Dennoch lasse ich mir die Volljährigkeit bestätigen – wohl wissend, dass mir das bei falschen User-Eingaben vermutlich auch nicht viel weiterhilft.
In Deutschland ist das dreizehnte Lebensjahr im Übrigen nach meinen Kenntnissen rechtlich gänzlich irrelevant, so dass ich nicht verstehe, weshalb es in den deutschen Sprachfiles steht. Über 12, 14, 16 oder 18 könnte man mit mir diskutieren – aber zu dreizehn fällt mir einfach nichts ein. Die Erklärung finde ich deshalb etwas merkwürdig.

E. Datenschutz:

I. Pflicht zur Account-Löschung durch den Nutzer/Admin

Die Angaben, die die Nutzer im Profil machen, sind personenbezogene Daten i.S.d. Datenschutzgesetzes.
Da die Daten bei der Anmeldung automatisiert erhoben werden, muß der User sie auch selbstständig – d.h. ohne Nachfrage bei einem Admin o.ä. - löschen können. Mir ist rätselhaft, weshalb diese für Deutschland obligatorische Option nicht in der Standard-Konfiguration von phpbb enthalten ist. Also muß man den MOD selbst installieren.
Technisch problematisch ist – je nach MOD – dass der Username dann mit gelöscht werden muß (z.B. durch "Gast007" ersetzen). Ein Haken bleibt, wenn andere User den Gelöschten seinerzeit in ihren eigenen Beiträgen mit seinem Nick angesprochen haben (also z.B. "@gelöschterNick: das war aber Unsinn!"). Aus den Beiträgen werden die Usernamen nach meinen Informationen nämlich nicht gelöscht. Optimal ist das nicht.
Die Logfiles meiner Angebote lade ich mir von meinem Anbieter gar nicht erst herunter – dann muß ich auch nicht an die Löschung dieser personenbezogenen Daten nach 90 Tagen denken. Meist wertet man sie ohnehin kein zweites Mal aus.
Nicht aktivierte Accounts lösche ich mit allen Daten nach einer Frist von ca. 4 Wochen, auf die ich in meiner Anmeldebestätigung (user_welcome_inactive.tpl in allen Sprachdateien!) hinweise.

II. Einwilligung für das Loggen der IP-Adressen und evtl. die Cookies als personenbezogene Daten

Für die Speicherung personenbezogener Daten ist nach dem BDSG eine vorherige Einwilligung des Nutzers erforderlich. Personenbezogen dürfte dabei neben dem etwaigen Klarnamen v.a. die E-Mail-Adresse und evtl. auch die IP-Adresse sein. Je nach Inhalt der Cookies (ist mir technisch nicht klar) wohl auch diese. Diese Einwilligung wird bei der Anmeldung im phpbb-Standardmodus nicht eingeholt – meine eigene Erklärung ist auch noch nicht fertig, wird aber nachgeliefert.
Weil ich nicht auch noch darüber nachdenken wollte, ob die Anzeige des Anmeldedatums für jeden Nutzer bei jedem Beitrag in Ordnung ist, habe ich das bei mir von Hand deaktiviert. Noch weitergehende MODS (z.B. öffentliche Anzeige des letzten Logins für jeden User o.ä.) würde ich nicht installieren – vor allem nicht nachträglich und ohne vorherige Einwilligung aller Nutzer.
Stichworte für die weitere Suche:
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und
http://www.datenschutzzentrum.de/wirtsc ... 120503.htm


F. Pflicht zur Löschung problematischer Inhalte (Beleidigungen, Marken ...)

Seit ich das Board habe, habe ich ordentlich zu lesen. Die Namen einiger bekannter Unternehmen und ihrer Marken, die in Suchmaschinen im Zusammenhang mit dem Stichwort "Abmahnung" zu finden sind, habe ich gleich mal in die Wortzensur aufgenommen.
Und ehrlich gesagt: Bei realen Personennamen Dritter, die nicht gerade superprominent sind, schlägt bei mir im Edit-Modus die Zensur zu (Ich weise am Ende der Nachricht mit Signatur darauf hin). Wie man – wie die Betreiber in den mir bekannt gewordenen Fällen – eine Löschung beleidigender Inhalte auf Bitten des Beleidigten verweigern kann, ist mir rätselhaft. So dämlich kann man doch eigentlich kaum sein, oder?
Ich jedenfalls bitte in meinen Nutzungsbedingungen jeden Nutzer dazu, mich auf problematische Beiträge hinzuweisen und bin dann beim Löschen nicht kleinlich.
Mein Board befasst sich natürlich auch nicht mit Themen, die per se in der rechtlichen Grauzone von Musik- ,Film- oder Softwaredownloads, Hacks etc. stehen.

G. E-Mails über das Board / Persönliche Nachrichten

Thematisch hat man hier überraschende Chancen, mit dem Post- und Telekommunikationsrecht in Konflikt zu kommen. Meine Überlegungen zu der Frage sind noch nicht abgeschlossen, zumal ich die Funktionsweise der Benutzer-E-Mails via Board und meine rechtliche Position in diesem System noch nicht verstanden habe.
Das Lesen der privaten Nachrichten (PN) durch den Admin darf nach meinem Verständnis allenfalls aus wichtigem Grund erfolgen (also z.B. bei Verstößen gegen Strafgesetze o.ä.).

H. Urheberrecht

I. Nur eigene Fotos, Grafiken und Texte

Fotos, Grafiken oder Texte, die ich nicht selbst gemacht bzw. geschrieben habe, benutze ich nicht. Selbst bei Screenshots von Computerprogrammen bin ich ausgesprochen zurückhaltend, weil die urheberrechtliche Lage mir dort nicht ganz klar geworden ist.
Meine Anfahrtsskizze habe ich weggelassen, weil ich zum Selberzeichnen noch keine Lust hatte. Ich würde jedenfalls einen Teufel tun, und sie von einem der online verfügbaren Dienste nehmen, denn für eine gewerbliche Nutzung sind sie meist nicht freigegeben. Ich befürchte, dass sich ansonsten der entsprechende Verlag bei mir meldet, um seine "üblichen" Nutzungsentgelte einzufordern. Und ich weiß ja selbst, wie einfach eine Suchmaschinen-Recherche zum Thema "Anfahrtsskizze" ist. Böse Zungen behaupten, es gäbe Betreiber, die Hilfskräfte nur mit dieser Tätigkeit voll auslasten könnten…
Einen Deep-Link mit meiner geographischen Position auf die Landkarten-Funktion einer nicht unbekannten Suchmaschine habe ich mir auch verkniffen, weil die Bedingungen mir nicht eindeutig genug waren. Dort ist – wie so oft – nur der private Gebrauch gestattet. Was das für mich heißen soll, wurde mir nicht klar.

II. Keine User-Bilder auf meinem Webspace

Weil ich den Usern meines Boards so weit nicht vertraue, kann man bei mir auch keine Bilder oder Avatare hochladen – sollen sie die Verantwortung schön selbst übernehmen und auf ihre eigenen Homepages verlinken.

III. Urheberrechtlich geschützte Texte in meinem Forum

Außerdem achte ich auch darauf, dass meine User keine potentiell urheberrechtlich geschützten Texte posten. Songs aus den Charts fallen in meinem Foren jetzt nicht an, aber z.B. bei aktuellen Nachrichten oder sonstigen Inhalten fremder Webseites passiert das schnell: Wenn nämlich mit Copy&Paste einfach mal der gesamte Text "rübergeschoben" wird. Demgegenüber wehre ich mich nicht dagegen, wenn User sich mit URLs auf andere Seiten aufmerksam machen – es muß nicht alles auf meinem Webspace stehen, soviel Größe muß man schon haben.

IV. Vernünftige externe Links

Meine externen Links lege ich fair an, d.h. ich linke nur auf Seiten, die das Layout des Anbieters vollständig wiedergeben. Natürlich frame ich fremde Inhalte nicht in meine Seiten und ich linke auch nicht direkt auf Grafiken oder PDFs aus fremden Angeboten. Im Zweifelsfall frage ich nach (und nehme die ausgedruckte Antwort zu meinen Unterlagen).
Stichworte für die weitere Suche:
Urheberrecht Grafik Foto Text
Schöpfungshöhe


I. Strafrecht

Als öffentliches Medium können Internetseiten aller Art natürlich auch zur Begehung von Straftaten genutzt werden – dies ist sicher keine neue Erkenntnis und bedarf deshalb keiner näheren Untersuchung.
Speziell mit Blick auf mein Forum habe ich mir aber im StGB noch einmal die Vorschriften im Vierzehnten Abschnitt "Beleidigung" angesehen. Dazu gehört neben der Beleidigung insbesondere auch die üble Nachrede (§ 187):
"Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird (…) bestraft."
Wichtige Erkenntnis: Auch mit Tatsachenbehauptungen kann man in den strafbaren Bereich vordringen und die Beweislast liegt bei demjenigen, der die Behauptung aufstellt ("wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist…"). Also überlege ich mir vor dem Aufstellen von personenbezogenen Behauptungen in meinem Forum, ob ich die Wahrheit ernsthaft beweisen könnte. Und wenn ich diesbezüglich Zweifel an der Qualität fremder Beiträge habe, fange ich ebenfalls an zu löschen.
Stichworte für die weitere Suche:
StGB http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf


Ich würde mich freuen, wenn ich mich mit diesen Überlegungen ein bißchen für das tolle Programm und die gute Programmierarbeit aller phpbb'ler revanchieren kann - auf programmiertechnischem Gebiet fehlt mir dazu das Know-How.

Gruß
Sepp
Benutzeravatar
larsneo
Mitglied
Beiträge: 2622
Registriert: 07.03.2002 15:23
Wohnort: schwäbisch gmünd
Kontaktdaten:

Beitrag von larsneo »

nette zusammenstellung - aber in meinen augen in einigen punkten zumindestens problematisch (z.b. die definition der geschäftsmässigkeit und insbesondere die pflicht zur löschung des accounts) :roll:
gruesse aus dem wilden sueden
larsneo
..::[krapohl.net]::..
Fähnchen
Ehemaliges Teammitglied
Beiträge: 2124
Registriert: 14.08.2004 23:38

Beitrag von Fähnchen »

Auf welcher Quelle beruht denn die Aussage das ein Benutzer seinen Account in einem Community-Board selber löschen können muss ohne Nachfrage beim Admin?
Die Signatur hat Urlaub.
Benutzeravatar
nickvergessen
Ehrenadmin
Beiträge: 11559
Registriert: 09.10.2006 21:56
Wohnort: Stuttgart, Germany
Kontaktdaten:

Beitrag von nickvergessen »

Fähnchen hat geschrieben:Auf welcher Quelle beruht denn die Aussage das ein Benutzer seinen Account in einem Community-Board selber löschen können muss ohne Nachfrage beim Admin?
Das würde ich auch gerne mal wissen
kein Support per PN
Xwitz
Mitglied
Beiträge: 1104
Registriert: 21.06.2005 21:41

Beitrag von Xwitz »

Ich behaupte, zumindest auf keine korrekte.



---------------------------
- "Fehlende Einwillung zur Speicherung von Nutzerdaten (v.a. IP-Adresse, Cookies) in den Forenbedingungen"
Das sollte, wenn überhaupt nötig, automatisch mit der Registrierung eingeräumt werden. Wenn, dann wäre z.B. eher die Emailadresse interessant, denn die IP ist in der Regel keine personenbezogene Information.

- "Teilweise wird sogar das allein das dauerhafte Bereithalten der Informationen allein als geschäftmäßig angesehen." Weil geschäftsmäßig ungleich gewerblich ist.

- "Wenn das Impressum dann nur über den (nicht mitgeladenen) Navigations-Frame zugänglich ist, fehlt der Impressums-Link auf der gesamten Seite." Das kann natürlich problematisch sein aber wenn ich einem Link auf ein Bild folge, ist da auch kein Impressum oder eine Quellenangabe, falls nötig.

- "D. Nutzungsbedingungen, Nutzungsrechte einräumen lassen,"
Das ist nicht nötig. Nutzungsrechte, falls nötig (was in der Regel nicht der Fall ist), werden durch das Posten erteilt.

- "Daraus kann man vermutlich eine erhöhte Sorgfaltspflicht des Betreibers erstens zum Schutz der Minderjährigen und zweitens zum Schutz der Allgemeinheit vor ihrem Unfug ableiten."
Ich wüßte nicht warum.

- "Die Angaben, die die Nutzer im Profil machen, sind personenbezogene Daten i.S.d. Datenschutzgesetzes."
Richtig ist, die Angaben können personenbezogen sein.

- "Optimal ist das nicht.
Die Logfiles meiner Angebote lade ich mir von meinem Anbieter gar nicht erst herunter – dann muß ich auch nicht an die Löschung dieser personenbezogenen Daten nach 90 Tagen denken."
siehe oben

- "Personenbezogen dürfte dabei neben dem etwaigen Klarnamen v.a. die E-Mail-Adresse und evtl. auch die IP-Adresse sein. Je nach Inhalt der Cookies (ist mir technisch nicht klar) wohl auch diese."
siehe oben
Sich zu registrieren sollte für einen durchschnittlich verständigen Internetnutzer eine Einwilligung zur Speicherung darstellen.
Cookies werden beim Nutzer gespeichert (sind aber u.U. dennoch nicht unproblematisch).

- "F. Pflicht zur Löschung problematischer Inhalte (Beleidigungen, Marken ...)

Seit ich das Board habe, habe ich ordentlich zu lesen."
TDG hat geschrieben:Diensteanbieter im Sinne der §§ 9 bis 11 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
- "Einen Deep-Link mit meiner geographischen Position auf die Landkarten-Funktion einer nicht unbekannten Suchmaschine habe ich mir auch verkniffen, weil die Bedingungen mir nicht eindeutig genug waren. Dort ist – wie so oft – nur der private Gebrauch gestattet."
Einen Deeplink kann der Verlinkte nicht von seiner Zustimmung abhängig machen (außer man hat so einen Vertag mit ihm geschlossen).

- "Weil ich den Usern meines Boards so weit nicht vertraue, kann man bei mir auch keine Bilder oder Avatare hochladen"
Das muß man auch nicht erlauben aber man könnte auch mal den Rest vom TDG lesen. (als Hinweis auf eine Meinung/Einstellung)

- "IV. Vernünftige externe Links

...
Stichworte für die weitere Suche:
Urheberrecht Grafik Foto Text
Schöpfungshöhe"
Ich sehe da kaum einen Zusammenhang.

_ "Also überlege ich mir vor dem Aufstellen von personenbezogenen Behauptungen in meinem Forum, ob ich die Wahrheit ernsthaft beweisen könnte."
Was noch nicht alles sein sollte, auch beweisbar wahre Aussagen können rechtswidrig sein.

Ich stimme nicht mit allem worauf ich nicht eingegangen bin überein aber es ist entweder meiner Meinung nach rechtlich nicht falsch oder es stellt nur eine Meinung dar.
Benutzeravatar
larsneo
Mitglied
Beiträge: 2622
Registriert: 07.03.2002 15:23
Wohnort: schwäbisch gmünd
Kontaktdaten:

Beitrag von larsneo »

[...]denn die IP ist in der Regel keine personenbezogene Information
man könnte aber beispielsweise auch mit dem "BDSG § 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit" daherkommen - während das logging der ip in den serverlogs durchaus noch als technisch notwendig eingestuft werden könnte fällt dies bei der ip-speicherung zu einzelbeiträgen imho flach. ein darüberhinaus gehendes erweitertes logging wie es manche mods vorsehen ist imho ganz sicher nicht vom BDSG gedeckt...

übrigens
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz - http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb17/k18.htm hat geschrieben: In den Log-Files wird aufgezeichnet, welcher Rechner auf welche Informationsangebote zugegriffen hat. Kann ein Rechner einem ganz bestimmten Benutzer zugeordnet werden, sind diese Daten personenbezogen und unterfallen somit dem Datenschutzrecht.
gruesse aus dem wilden sueden
larsneo
..::[krapohl.net]::..
Xwitz
Mitglied
Beiträge: 1104
Registriert: 21.06.2005 21:41

Beitrag von Xwitz »

larsneo hat geschrieben:
[...]denn die IP ist in der Regel keine personenbezogene Information
man könnte aber beispielsweise auch mit dem "BDSG § 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit" daherkommen ...
... um gegen die Speicherung von personenbezogenen Daten zu argumentieren. Die Katze beißt sich in den Schwanz. Sonst könnte man das z.B. auch auf alle Inhalte eines Internetlexikon oder der Beiträge eines Forums anwenden.
Kann ein Rechner einem ganz bestimmten Benutzer zugeordnet werden, sind diese Daten personenbezogen und unterfallen somit dem Datenschutzrecht.
Das wäre die Ausnahme von der Regel. Wie soll die IP dem Nutzer zugeordnet werden ohne die Daten vom Provider? Selbst eine feste IP sagt nicht aus, wer am PC sitzt. Nicht alle Daten die man mit Zusatzinformationen einer Person zuordnen kann sind personenbezogen. Der Inhalt eines Kassenzettels enthält auch personenbezogen Daten wenn jemand daher kommt und angibt wer das eingekauft hat. Vorher sind die Daten nicht personenbezogenen.

PS: Nicht daß die Aussagen deswegen falsch sein müssen aber bist Du auch auf eine Quelle gestoßen die nicht den Stand von vor zehn Jahren hat?
Benutzeravatar
larsneo
Mitglied
Beiträge: 2622
Registriert: 07.03.2002 15:23
Wohnort: schwäbisch gmünd
Kontaktdaten:

Beitrag von larsneo »

PS: Nicht daß die Aussagen deswegen falsch sein müssen aber bist Du auch auf eine Quelle gestoßen die nicht den Stand von vor zehn Jahren hat?
guter lesestoff dazu ist beispielsweise "IP-Speicherung durch Webseiten-Betreiber rechtlich zulässig?" von Dr. Martin Bahr.

insbesondere mit blick auf das dort gezogene resümee kann ich keine notwendigkeit in der speicherung von ip-adressen in verbindung mit einzelpostings erkennen. man erinnere sich auch an die auseinandersetzung deutsche telekom vs. holger voss die am 26. oktober 2006 mit dem BGH Urteil zur Löschung von IP-Adressen (PDF) geendet ist und deren mögliche auswirkungen z.B. unter Speicherung von IP-Adressen ist unzulaessig - auch auf Websites abgehandelt wurde.

letztendlich zeigt sich aber das problem - aufgrund des richterrechts kann man in vielen punkten keine wirkliche vorhersage treffen, wie eine eventuelle auseinandersetzung ausgeht - von den erstaunlichen ansichten des hamburger lg (verantwortung vor kenntnisnahme etc.) einmal ganz zu schweigen.
gruesse aus dem wilden sueden
larsneo
..::[krapohl.net]::..
Benutzeravatar
sepp71
Mitglied
Beiträge: 919
Registriert: 23.12.2006 00:03

Beitrag von sepp71 »

Alles in allem vertrete ich eine vorsichtige Auslegung der einschlägigen Vorschriften, d. h. ich bewege mich tendenziell lieber auf der sicheren Seite, denn ich habe keine Lust, mich mit meinem Hobby in einen Rechtsstreit zu begeben.

Insgesamt machen Eure Nachfragen zur Quelle für das Selberlöschen aber auf eine Schwachstelle meine Artikels aufmerksam, nämlich auf den völlig fehlenden Verweis auf das Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG).
Die Angaben, die die Nutzer im Profil machen, enthalten personenbezogene Daten i.S.d. TDDSG und des BDSG. deshalb muß man als Forenbetreiber vor der erstmaligen Erhebung – d.h. vor der Registrierung – über "
Art, Umfang und Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten (...) [außerhalb der EU] (...) unterrichten (…). Der Inhalt der Unterrichtung muß für den Nutzer jederzeit abrufbar sein (...)
– so heißt es in § 4 Abs. 1 und Abs. 2 TDDSG.
Darüber hinaus muß der Anbieter durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherstellen, dass der Nutzer
seine Verbindung mit dem Diensteanbieter jederzeit abbrechen kann
und
die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht oder gesperrt werden können
(§ 4 Abs. 4 TDDSG.
Es spricht einiges dafür, dass diese Vorschrift den Forenbetreiber auch dazu verpflichtet, eine selbstständige Löschung seines Accounts – ohne Nachfrage bei einem Admin o.ä. - vorzusehen. Ein dreiwöchiger Auslandsurlaub ohne Reaktion auf einen per Mail/PN vorgetragenen Abmeldewunsch sitzt keinesfalls drin.

Redaktionelle Frage: was ist denn hier üblich/gewünscht, ein Edit des Artikels oder irgendwann ein neues Posting der überarbeiteten Version? Ich persönlich finde es ja sehr lästig, als Nutzer dann noch die gesamte Diskussion nachlesen zu müssen.

Gruß
Sepp
Benutzeravatar
mad-manne
Ehemaliges Teammitglied
Beiträge: 5403
Registriert: 18.03.2005 10:00
Wohnort: Marl im Ruhrgebiet

Beitrag von mad-manne »

sepp71 hat geschrieben:Redaktionelle Frage: was ist denn hier üblich/gewünscht, ein Edit des Artikels oder irgendwann ein neues Posting der überarbeiteten Version?
Ich würde vorschlagen, das Thema erstmal auszudiskutieren.

Wenn dann eine Variante gefunden ist, die soweit als "sauber" betrachtet wird, kannst du nochmal eine finale Version in einem eigenen neuen Thema posten. Am besten dann ans Ende dieses Threads nen Link auf das neue Thema ...

Ein Tipp noch ...
Den "Disclaimer" der jetzigen Version
Er kann und darf nicht als Rechtsberatung aufgefasst werden, denn er schildert Lösungsansätze für einen einzelnen Fall und kann nicht für sich in Anspruch nehmen, die alleinige Wahrheit zu verkünden.
würde ich z.B. noch etwas hervorhebn, bspw. durch Nutzung einer Signalfarbe ?!

Gruss,
Manne.
Try not. Do or do not. There is no try. (YODA)
Supportanfragen via E-Mail oder PN werden ignoriert
Antworten

Zurück zu „Community Talk“