Er kann und darf nicht als Rechtsberatung aufgefasst werden, denn er schildert Lösungsansätze für einen einzelnen Fall und kann nicht für sich in Anspruch nehmen, die alleinige Wahrheit zu verkünden.
Vielleicht kann er aber einen Denkanstoß dazu geben, wie vielschichtig die Fragestellungen sein können, die auf einen Forenbetreiber zukommen und wie schnell man "aus Versehen" gegen die eine oder andere Vorschrift verstößt.
Der Beitrag ist noch nicht abgeschlossen, er soll in den nächsten Tagen oder Wochen weiter bearbeitet werden.
Übersicht:
A. Themen, bei denen phpbb in der Standard-Einstellung problematisch ist
B. Bin ich schon gewerblich bzw. geschäftsmäßig?
C. Impressumspflicht nach TDG und MDSTV
__I. Inhalt
__II. Zugänglichkeit
D. Nutzungsbedingungen: Nutzungsrechte einräumen lassen, "Ich bin über dreizehn"-Erklärung nachbessern
E. Datenschutz
__I. Pflicht zur Account-Löschung durch den Nutzer/Admin
__II. Einwilligung für das Loggen der IP-Adressen und die Cookies als personenbezogene Daten
F. Pflicht zur Löschung problematischer Inhalte (Beleidigungen, Marken ...)
G. E-Mails über das Board / Persönliche Nachrichten
H. Urheberrecht
__I. Nur eigene Fotos, Grafiken und Texte
__II. Keine User-Bilder auf meinem Webspace
__III. Vernünftige externe Links
I. Strafrecht
A. Themen, bei denen phpbb in der Standard-Einstellung problematisch ist
In den nachfolgenden Punkten entspricht das phpbb-Board in der Standard-Einstellung vermutlich nicht dem geltenden deutschen Recht:
- - Fehlender Link zum Impressum
- Fehlende Möglichkeit zum Löschen des Kontos durch den Benutzer (ohne Eingriff des Admins)
- Fehlende Einwillung zur Speicherung von Nutzerdaten (v.a. IP-Adresse, Cookies) in den Forenbedingungen
- Fehlende dauerhafte Verfügbarkeit exakt jener Nutzungsbedingungen, die bei der Anmeldung akzeptiert wurden.
B. Bin ich schon geschäftsmäßig bzw. gewerblich?
Die Frage, ob ich mit meinem "privaten" Forum schon "gewerblich" oder "geschäftsmäßig" bin, ist für viele Themen streitentscheidend.
Und man ist immer wieder überrascht, wie schnell nach der Rechtsprechung in Deutschland eine Aktivität "dauerhaft bzw. nachhaltig auf Gewinnerzielung" angelegt ist: Nämlich nicht erst, wenn die User für den Zugriff bezahlen, sondern z. B. auch, wenn ich mich an Partnerprogrammen wie Google Adsense oder Amazon.de (sog. Affiliate-Programme) beteilige. Das soll sogar der Fall sein, wenn ich meinen Webspace nur deshalb kostenlos erhalte, weil ich im Gegenzug die automatisierte Einblendung von Werbebannern durch meinen Provider dulde. Teilweise wird sogar das allein das dauerhafte Bereithalten der Informationen allein als geschäftmäßig angesehen.
Vor diesem Hintergrund hat sich mein Verein, für den ich eine Seite basteln sollte, für ein kostenpflichtiges Angebot entschieden, um keine Diskussionen mit dem Finanzamt (Stichwort Gemeinnützigkeit) aufkommen zu lassen.
Natürlich versteuere ich als Privatmann meine Einnahmen, denn ich habe es nicht nötig, mich wegen solcher Peanuts von privaten Neidern beim Finanzamt anschwärzen zu lassen: Dafür ist die Werbung nun wirklich viel zu offensichtlich.
Wer über seine Homepage an- oder verkauft, dürfte darüber hinaus auch gewerberechtlich relevant werden. D. h. es wird eine Gewerbeanzeige bei der örtlich zuständigen Gewerbemeldestelle (Bezeichnung je nach Bundesland verschieden) erforderlich. Die zieht dann auch die Pflichtmitgliedschaft in der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) nach sich.
Immerhin haben die (beiden) mir bekannten IHK-Satzungen akzeptable Bagatellgrenzen, unterhalb derer keine Mitgliedsbeiträge erhoben werden.
Profiseller bei E-Bay können sich für Ihre speziellen Fragen ja mittlerweile im Internet gut informieren und sollten das unbedingt tun.
Relevant wird die Frage der Gewerblichkeit bzw. Geschäftsmäßigkeit vor allem bei den Informationspflichten nach dem Teledienstegesetz (TDG) bzw. Mediendienstestaatsvertrag (MDStV)
Stichworte für die weitere Recherche:
Gewerbeanmeldung/Gewerbeanzeige
Profiseller Recht
C. Impressumspflicht nach TDG und MDSTV
I. Inhalt des Impressums
Die Frage, ab wann welche Form der Anbieterkennzeichnung bzw. welches Impressum erforderlich ist, richtet sich zunächst nach der Art des Angebotes. Für Internetseiten und –foren ist das Teledienstegesetz des Bundes (§ 6 TDG) einschlägig, wenn sie "geschäftsmäßig" betrieben werden. Die Geschäftsmäßigkeit wird zum Teil von der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt (dazu bereits oben) – so weit, dass ich persönlich bei jeder Internetseite von einer Geschäftsmäßigkeit ausgehe.
Nur möglicherweise gelten auch die etwas weitergehenderen Anforderungen des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV). Beide Gesetze sind übrigens vergleichsweise leicht lesbar, so dass eine Lektüre zu empfehlen ist (z. B. auf http://bundesrecht.juris.de/).
Erforderlich nach dem TDG ist neben dem vollständigen(!) Namen des Betreibers auch seine ladungsfähige Postanschrift (also kein Postfach) sowie Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme, also Telefon, Telefax und E-Mail-Adresse.
Vorsicht beim Spamschutz!
Das führt natürlich leicht dazu, dass die E-Mail-Adresse von Spambots gefunden und dementsprechend zugemüllt wird. Bei den angebotenen Lösungsansätzen (Encrypting, Javascripten, Einkleidung in mehr oder minder unscharfe Grafiken) sollte man eines bedenken: Die Mailadresse muß mindestens für den Standard-User noch lesbar sein. Rechtsprechung zu der Frage, ob der Standard-User Javascript aktiviert hat, ist nicht bekannt. Weil ich auch an dieser Front keine unangenehmen Überraschungen liebe, nutze ich dafür eine Mailadresse, die ich alle paar Monate ersatzlos lösche – mit entsprechenden Änderungen auf meinen Seiten.
Sehr viel weitergehend sind die Pflichtangaben bei "professionellen" Anbietern wie z.B. vielen freien Berufen (Architekt, Rechtsanwalt, Arzt …) weil hier auch die aufsichtsführende Kammer sowie (alle?!) einschlägigen berufsständischen Regelungen erforderlich sind.
Die Abgrenzung zu den Mediendiensten, die nicht dem TDG, sondern dem teilweise weitergehende Mediensdienstestaatsvertrag (MDStV, § 10) unterfallen, kann mitunter schwierig sein (mehr dazu z.B. unter http://www.linksandlaw.info/Impressumsp ... gaben.html)
Ich für meinen Teil betrachte mich wegen hoher redaktioneller Anteile (z.B. Newsletter für bestimmte Benutzergruppen, RSS-Feed) als freien Journalisten bzw. wissenschaftlichen Autor und bemühe mich, beiden Vorschriften gerecht zu werden.
II. Zugänglichkeit
Das Impressum muß "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein. Das gilt für jede einzelne Seite eines größeren Projekts, also auch für Unterseiten eines Projekts.
phpbb sieht bei den Standardeinstellungen keinen ordnungsgemäßen Link zu einer Anbieterkennzeichnung vor. Ich persönlich habe ihn deshalb in der Navigationstabelle in "overall_header.tpl" von Hand eingefügt.
Darüber hinaus sollte man bei Framesets sorgfältig auf diesen Umstand achten, denn mitunter erkennen die Suchmaschinen solche Framesets nicht. Wenn das Impressum dann nur über den (nicht mitgeladenen) Navigations-Frame zugänglich ist, fehlt der Impressums-Link auf der gesamten Seite. Ich habe den Link als absolute Angabe nicht nur in der Navigationsleiste, sondern auch in jeder Fußzeile und habe das so gelassen, als ich meine Frames aus anderen Gründen herausgeworden habe.
Der Link muß als solcher zu erkennen sein, also erprobtermaßen mit einer unmissverständlichen Bezeichnung wie "Kontakt" oder "Impressum", wenn man nicht den Gesetzeswortlaut vorzieht und "Anbieterkennung nach TDG" schreiben möchte.
Stichworte für die weitere Suche:
Impressumspflicht. Teledienstegesetz (TDG), Mediendienstestaatsvertrag (MDStV)
D. Nutzungsbedingungen, Nutzungsrechte einräumen lassen, alberne "ich bin über dreizehn"-Erklärung nachbessern
Meine eigenen Nutzungsbedingungen sind in diesem Punkt noch nicht optimal. An diesem Thema arbeite ich noch, der Beitrag wird in diesem Punkt noch vervollständigt!
Das Problem: Die Bedingungen in dem entsprechenden Eingangsbildschirm (abgespeichert in language/lang_german/lang_main.php) zu den Schlüsseln $lang['Reg_agreement'] sowie den Optionen $lang['Agree_under_13'], $lang['Agree_over_13'] und $lang['Agree_not'] müssen erstens in allen bereitgestellten Sprachdateien (d.h. ggf. auch auf Englisch bzw. in der Du und Sie-Form) gleich sein.
Sie müssen mit demselben Inhalt dauerhaft leicht abrufbar sein und bei Änderungen natürlich auch von alten Usern aufs Neue akzeptiert werden. Für das alles gibt es immerhin MODs, mit denen ich mich aber noch nicht abschließend beschäftigt habe.
Interessant kann es auch werden, wenn man Minderjährige zu seinem Forum zulässt. Daraus kann man vermutlich eine erhöhte Sorgfaltspflicht des Betreibers erstens zum Schutz der Minderjährigen und zweitens zum Schutz der Allgemeinheit vor ihrem Unfug ableiten. Meine Foren-Themen sind zum Glück für Minderjährige so uninteressant, dass sich das Problem bei mir nicht stellt. Dennoch lasse ich mir die Volljährigkeit bestätigen – wohl wissend, dass mir das bei falschen User-Eingaben vermutlich auch nicht viel weiterhilft.
In Deutschland ist das dreizehnte Lebensjahr im Übrigen nach meinen Kenntnissen rechtlich gänzlich irrelevant, so dass ich nicht verstehe, weshalb es in den deutschen Sprachfiles steht. Über 12, 14, 16 oder 18 könnte man mit mir diskutieren – aber zu dreizehn fällt mir einfach nichts ein. Die Erklärung finde ich deshalb etwas merkwürdig.
E. Datenschutz:
I. Pflicht zur Account-Löschung durch den Nutzer/Admin
Die Angaben, die die Nutzer im Profil machen, sind personenbezogene Daten i.S.d. Datenschutzgesetzes.
Da die Daten bei der Anmeldung automatisiert erhoben werden, muß der User sie auch selbstständig – d.h. ohne Nachfrage bei einem Admin o.ä. - löschen können. Mir ist rätselhaft, weshalb diese für Deutschland obligatorische Option nicht in der Standard-Konfiguration von phpbb enthalten ist. Also muß man den MOD selbst installieren.
Technisch problematisch ist – je nach MOD – dass der Username dann mit gelöscht werden muß (z.B. durch "Gast007" ersetzen). Ein Haken bleibt, wenn andere User den Gelöschten seinerzeit in ihren eigenen Beiträgen mit seinem Nick angesprochen haben (also z.B. "@gelöschterNick: das war aber Unsinn!"). Aus den Beiträgen werden die Usernamen nach meinen Informationen nämlich nicht gelöscht. Optimal ist das nicht.
Die Logfiles meiner Angebote lade ich mir von meinem Anbieter gar nicht erst herunter – dann muß ich auch nicht an die Löschung dieser personenbezogenen Daten nach 90 Tagen denken. Meist wertet man sie ohnehin kein zweites Mal aus.
Nicht aktivierte Accounts lösche ich mit allen Daten nach einer Frist von ca. 4 Wochen, auf die ich in meiner Anmeldebestätigung (user_welcome_inactive.tpl in allen Sprachdateien!) hinweise.
II. Einwilligung für das Loggen der IP-Adressen und evtl. die Cookies als personenbezogene Daten
Für die Speicherung personenbezogener Daten ist nach dem BDSG eine vorherige Einwilligung des Nutzers erforderlich. Personenbezogen dürfte dabei neben dem etwaigen Klarnamen v.a. die E-Mail-Adresse und evtl. auch die IP-Adresse sein. Je nach Inhalt der Cookies (ist mir technisch nicht klar) wohl auch diese. Diese Einwilligung wird bei der Anmeldung im phpbb-Standardmodus nicht eingeholt – meine eigene Erklärung ist auch noch nicht fertig, wird aber nachgeliefert.
Weil ich nicht auch noch darüber nachdenken wollte, ob die Anzeige des Anmeldedatums für jeden Nutzer bei jedem Beitrag in Ordnung ist, habe ich das bei mir von Hand deaktiviert. Noch weitergehende MODS (z.B. öffentliche Anzeige des letzten Logins für jeden User o.ä.) würde ich nicht installieren – vor allem nicht nachträglich und ohne vorherige Einwilligung aller Nutzer.
Stichworte für die weitere Suche:
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und
http://www.datenschutzzentrum.de/wirtsc ... 120503.htm
F. Pflicht zur Löschung problematischer Inhalte (Beleidigungen, Marken ...)
Seit ich das Board habe, habe ich ordentlich zu lesen. Die Namen einiger bekannter Unternehmen und ihrer Marken, die in Suchmaschinen im Zusammenhang mit dem Stichwort "Abmahnung" zu finden sind, habe ich gleich mal in die Wortzensur aufgenommen.
Und ehrlich gesagt: Bei realen Personennamen Dritter, die nicht gerade superprominent sind, schlägt bei mir im Edit-Modus die Zensur zu (Ich weise am Ende der Nachricht mit Signatur darauf hin). Wie man – wie die Betreiber in den mir bekannt gewordenen Fällen – eine Löschung beleidigender Inhalte auf Bitten des Beleidigten verweigern kann, ist mir rätselhaft. So dämlich kann man doch eigentlich kaum sein, oder?
Ich jedenfalls bitte in meinen Nutzungsbedingungen jeden Nutzer dazu, mich auf problematische Beiträge hinzuweisen und bin dann beim Löschen nicht kleinlich.
Mein Board befasst sich natürlich auch nicht mit Themen, die per se in der rechtlichen Grauzone von Musik- ,Film- oder Softwaredownloads, Hacks etc. stehen.
G. E-Mails über das Board / Persönliche Nachrichten
Thematisch hat man hier überraschende Chancen, mit dem Post- und Telekommunikationsrecht in Konflikt zu kommen. Meine Überlegungen zu der Frage sind noch nicht abgeschlossen, zumal ich die Funktionsweise der Benutzer-E-Mails via Board und meine rechtliche Position in diesem System noch nicht verstanden habe.
Das Lesen der privaten Nachrichten (PN) durch den Admin darf nach meinem Verständnis allenfalls aus wichtigem Grund erfolgen (also z.B. bei Verstößen gegen Strafgesetze o.ä.).
H. Urheberrecht
I. Nur eigene Fotos, Grafiken und Texte
Fotos, Grafiken oder Texte, die ich nicht selbst gemacht bzw. geschrieben habe, benutze ich nicht. Selbst bei Screenshots von Computerprogrammen bin ich ausgesprochen zurückhaltend, weil die urheberrechtliche Lage mir dort nicht ganz klar geworden ist.
Meine Anfahrtsskizze habe ich weggelassen, weil ich zum Selberzeichnen noch keine Lust hatte. Ich würde jedenfalls einen Teufel tun, und sie von einem der online verfügbaren Dienste nehmen, denn für eine gewerbliche Nutzung sind sie meist nicht freigegeben. Ich befürchte, dass sich ansonsten der entsprechende Verlag bei mir meldet, um seine "üblichen" Nutzungsentgelte einzufordern. Und ich weiß ja selbst, wie einfach eine Suchmaschinen-Recherche zum Thema "Anfahrtsskizze" ist. Böse Zungen behaupten, es gäbe Betreiber, die Hilfskräfte nur mit dieser Tätigkeit voll auslasten könnten…
Einen Deep-Link mit meiner geographischen Position auf die Landkarten-Funktion einer nicht unbekannten Suchmaschine habe ich mir auch verkniffen, weil die Bedingungen mir nicht eindeutig genug waren. Dort ist – wie so oft – nur der private Gebrauch gestattet. Was das für mich heißen soll, wurde mir nicht klar.
II. Keine User-Bilder auf meinem Webspace
Weil ich den Usern meines Boards so weit nicht vertraue, kann man bei mir auch keine Bilder oder Avatare hochladen – sollen sie die Verantwortung schön selbst übernehmen und auf ihre eigenen Homepages verlinken.
III. Urheberrechtlich geschützte Texte in meinem Forum
Außerdem achte ich auch darauf, dass meine User keine potentiell urheberrechtlich geschützten Texte posten. Songs aus den Charts fallen in meinem Foren jetzt nicht an, aber z.B. bei aktuellen Nachrichten oder sonstigen Inhalten fremder Webseites passiert das schnell: Wenn nämlich mit Copy&Paste einfach mal der gesamte Text "rübergeschoben" wird. Demgegenüber wehre ich mich nicht dagegen, wenn User sich mit URLs auf andere Seiten aufmerksam machen – es muß nicht alles auf meinem Webspace stehen, soviel Größe muß man schon haben.
IV. Vernünftige externe Links
Meine externen Links lege ich fair an, d.h. ich linke nur auf Seiten, die das Layout des Anbieters vollständig wiedergeben. Natürlich frame ich fremde Inhalte nicht in meine Seiten und ich linke auch nicht direkt auf Grafiken oder PDFs aus fremden Angeboten. Im Zweifelsfall frage ich nach (und nehme die ausgedruckte Antwort zu meinen Unterlagen).
Stichworte für die weitere Suche:
Urheberrecht Grafik Foto Text
Schöpfungshöhe
I. Strafrecht
Als öffentliches Medium können Internetseiten aller Art natürlich auch zur Begehung von Straftaten genutzt werden – dies ist sicher keine neue Erkenntnis und bedarf deshalb keiner näheren Untersuchung.
Speziell mit Blick auf mein Forum habe ich mir aber im StGB noch einmal die Vorschriften im Vierzehnten Abschnitt "Beleidigung" angesehen. Dazu gehört neben der Beleidigung insbesondere auch die üble Nachrede (§ 187):
Wichtige Erkenntnis: Auch mit Tatsachenbehauptungen kann man in den strafbaren Bereich vordringen und die Beweislast liegt bei demjenigen, der die Behauptung aufstellt ("wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist…"). Also überlege ich mir vor dem Aufstellen von personenbezogenen Behauptungen in meinem Forum, ob ich die Wahrheit ernsthaft beweisen könnte. Und wenn ich diesbezüglich Zweifel an der Qualität fremder Beiträge habe, fange ich ebenfalls an zu löschen."Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird (…) bestraft."
Stichworte für die weitere Suche:
StGB http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Ich würde mich freuen, wenn ich mich mit diesen Überlegungen ein bißchen für das tolle Programm und die gute Programmierarbeit aller phpbb'ler revanchieren kann - auf programmiertechnischem Gebiet fehlt mir dazu das Know-How.
Gruß
Sepp