Forum auf € 100.000 verklagt

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schlubiz
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Beitrag von schlubiz »

Shadowkiller hat geschrieben:vielleicht war der user von dieser firma , der sich dann mit absicht dort angemeldet hat ? -->> Betrug !!!
nicht schlecht, diese idee is ja fast besser als gelddrucken :D

ich würde das ganze mal etwas gelassen sehen (ich weiß, sagt sich als außenstehender immer einfach)

wie du auf der seite schon richtig anmerkst, werden ansprüche aus einem verstoß gegen das uwg geltend gemacht, was jedoch schwer sein dürfte, da es sich um eine private homepage handelt (nicht umsonst steht in den meisten paragrafen "wer im geschäftlichen verkehre...").
d.h. die forderungen dürften ins leere gehen, da ich mal nicht annehme, dass du mit den werbebannern kostendeckend deine seite betreiben kannst und man dir bei der seite diesen "geschäftlichen verkehr" bzw. ein "wettbewerbsverhältnis" nachweisen kann.
(siehe hier: zitat "das uwg mit seinen nebengesetzen regelt das verhalten von unternehmen im wettbewerb" -> dürfte dich also garnicht betreffen)

wobei das meiner meinung nach wahrscheinlich der einzige knackpunkt werden könnte (thema "gewerblich / gewinnerzielungsabsicht") -> es gab dazu schon sehr "merkwürdige" urteile der deutschen justiz

aus eigener erfahrung weiß ich übrigens, dass markenansprüche gegen private homepages (oder welche, die als solche "getarnt" sind) bzw. deren betreiber kaum oder sehr schwer durchsetzbar sind.

dazu kommt zusätzlich noch, dass es sich bei der gesetzten frist ja wohl kaum um eine angemessene frist handelt...
und die frage, inwieweit du überhaupt für (nicht bekannte) markenrechtsverletzungen aus usernamen in deinem forum zuständig bist und verantwortlich gemacht werden kannst, wäre auch noch zu klären

also geh morgen oder am montag zum anwalt deines vertrauens und geb den typen nen tritt in den hintern :D

ich hoffe du hast ne advocard ;)

greetz schlubiz
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larsneo
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Beitrag von larsneo »

RA Bahr (http://abakus-internet-marketing.de/foren/viewtopic/t-15064.html#120759) hat geschrieben:Guten Tag!
larsneo hat geschrieben:heute ist mir folgendes fallbeispiel über den weg gelaufen, dass ich hier gerne zur diskussion stellen würde:
http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum.html
1. Bewegt sich jemand nicht im geschäftlichen Verkehr (= wirklich nur privat, aber Achtung: keinerlei Werbebanner!), dann greift schon alleine deswegen nicht das MarkenG noch das UWG.

2. Es ist zu prüfen, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke eingetragen ist. Nur wenn hier eine Überschneidung gegeben ist, kann eine Markenverletzung vorliegen.

3. Die Rechtsanwälte zitieren den § 1 UWG, meinen aber den § 3 UWG und zeigen damit, dass sie die UWG-Reform zum 08.07.2004 nicht mitbekommen haben.

4. Die Anwaltsrechnung ist nicht nur überhöht, sondern auch falsch. Es gibt für diese Fälle keine Einigungsgebühr, schon deswegen müssen 2.031,- EUR netto abgezogen werden. Auch die sonstigen Werte (Streitwert-Höhe, 1.8-Gebühr) sind mit drei ??? zu versehen.

5. Foren-Verwalter haftet eh nach ständiger Rechtsprechung erst ab Kenntnis, vgl. http://www.dr-bahr.com/faq/faq_rechtder ... edien_id10


Also: Ich wüßte nicht, wo diese Abmahnung - nach dem bisherigen Kenntnisstand - berechtigt sein sollte. Man sollte aber in diesen Fällen, alleine schon wegen des Streitwertes, zum Anwalt gehen, damit sich der den Fall näher anschauen kann.

Alles Gute
Martin Bahr
auch von mir: daumendrück für diesen wirklich seltsamen fall.
gruesse aus dem wilden sueden
larsneo
..::[krapohl.net]::..
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Pyramide
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Beitrag von Pyramide »

Mal wieder so ein Fall, wo man nicht weiß ob man lachen oder weinen soll. Eigentlich müsste man sich ja totlachen, aber wenn das ganze vor Gericht kommt, hat der Richter nach Murphys Gesetz entweder null Ahnung oder interpretiert den Fall falsch :roll:
KB:knigge
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oxpus
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Beitrag von oxpus »

Wegen einer Unmöglichkeit könnte die ganze Sache vielleicht auch vor dem Richter zu Gunsten des Abgemahnten ausgehen (versuchen würde ich es aber ohne Anwalt dennoch nicht):

Es wurde am 10.06.2005 (heute) das Schreiben des abmahnenden Anwalts entgegengenommen und soll bis zum 13.06.2005 (kommenter Montag), also innerhalb von 2 Werktagen (Samstag zählt dazu!) beantwortet werden.
Soweit so gut, Email machts ja möglich. ABER:
Alleine, daß heute Freitag ist, man arbeiten könnte und erst im Feierabend dann diesen Brief in den Händen hält, dazu wohl kaum heute noch oder am WE schwer einen Rechtsanwalt findet (will ja der klagende Rechtsanwalt sicher nur!), ist die genannte Frist wohl eher nicht zu halten und das kann rechtlich nicht aufrecht erhalten werden, da es eine eindeutige Unmöglichkeit darstellt.
Schwer zu sagen, aber ggf. verstösst die gesetzte sehr kurze Frist gegen ein Gesetz in Bezug auf angemessene Fristen, gute Sitten, wenn nicht sogar versuchte Bereicherung aufgrund Unmöglichkeiten. Ich bin aber kein Jurist, kann mich da auch gewaltig irren, daher bitte nicht darauf verlassen.

Auch kann man bis zum Ablauf der Frist keine Überweisung rechtzeitig durchführen, was aber im Schreiben gefordert ist! Schon gar nicht über eine Summe von mehr als 5.000€. Wohl keine Bank würde das schaffen. Weder vom Betrag (meine lässt sowas nur mit Ankündigung zu oder man hätte vielleicht ein Konto mit mehr als 5stelligem Betrag auf der Habenseite!), noch zeitlich:
Wird heute noch auf der Bank (wohl eher nicht) oder am WE online überwiesen, ist das Geld frühestens am Dienstag beim Empfänger, also nach der gesetzten Frist.
Und es ist nunmal nicht möglich, Unmögliches rechtlich haltbar durchzusetzen, ja sogar evtl. strafbar, da es dann schon eher in den Bereich der Nötigung fällt. Soweit denke ich ist das jedem klar.

Und abgesehen von der eher unhaltbaren Forderung (betrifft beide Summen) verklagen die eine Privatperson, die nicht zwingend wissen kann, welche Marken geschützt sind und vor allem wie. Ein zunächst freundliches Anschreiben unter Vollmacht des Markeninhabers wäre hier der guten Sitten wegen zu erwarten gewesen und das Thema damit vom Tisch. Nein, es kommt gleich eine exorbitant hohe Forderung auf den Tisch :(
Dazu fehlt dem Schreiben aber dann noch in der Anlage eine Kopie der Erteilung (oder Eintragung?) der geschützten Marke! Dieser Nachweis muss vor Ablauf der Frist dem Abgemahnten zugänglich sein, sonst kann dieser eine Verzögerung herbeiführen oder die Forderung ist sogar rechtlich nichtig, denn das ist ja der eigentliche Grund der Abmahnung!
So, ich behaupte dann eben jetzt auch mal, phpBB gehört mir, ist meine Marke nach § 3 Dt. Markengesetz unter Nummer 4711-08/15 :D *Kleiner Scherz*.

Und wie oft wurde dann auch schon die Vollmacht kopiert? Das lässt auf Abzocke hindeuten und da gab es auch schon mehrere Urteile gegen die abmahnenden Anwälte!

Drum:
Rechtsanwalt einschalten, so schnell als möglich, und entspannen, den jeder Richter müsste diese Forderung eigentlich in der Luft zerreisen. Alleine schon wegen der Ungereimtheiten die Hr. Bahr festgestellt hat und meinen Ausführungen (naja, der ein oder anderen).

Nenene, ist wie Mahnung ohne Rechnung :-?

<-- Stocksauer auf sowas ist!

PS: Ich kann abschliessend nur sagen: Armes Deutschland, wenn Anwälte nur rumsurfen, um Verletzung von Rechten im Internet suchen, und somit schnell an Geld kommen wollen. Verfluchte Gesetzgebung!
Grüße
OXPUS
Kein Support bei unaufgeforderten PNs, E-Mails oder auf anderem Weg!!
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Saint
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Beitrag von Saint »

Dieses Abgemahne ist inzwischen wirklich eine Pest. Bei diesem Thema könnte ich mittlerweile die Wände hochgehen. Das treibt absurde Blüten, wie man an deinem Beispiel sehen kann. Wegen genau diesem Mist wird das Netz seine Vielfalt verlieren und nur noch eine Werbeplattform sein - wenn das so weiter geht. Eigentlich müsste man wirklich etwas dagegen tun. Nur was könnte man machen?
Auch wenn ich dir keine Tips geben kann wünsche ich dir viel Glück und das du die Leute ordentlich einseifst. Sieht ja scheinbar ganz gut für dich aus.


Gruß

Saint
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Kellergeist2
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Beitrag von Kellergeist2 »

Auch ich drücke kräftig die Daumen und hoffe, dass du einen halbwegs gescheiten Anwalt und notfalls Richter bekommst, der von der Materie Ahnung hat.
Bei dem Streitwert sollte notfalls auch eine Revision zugelassen sein, falls das erste Urteil nicht zu deinen Gunsten ausgeht. Und den Weg solltest du gehen.

Ich drücke dir die Daumen!
Gruß, Kellergeist2
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Kenni
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Beitrag von Kenni »

lächerlich

ich habe z.b. cokacola , baracdi , und elton :) ehrlich jetzt

ich würde da mal lieber zu spiegel tv oder so schreiben ,oder mal an die geschäfstführung von dem forum mit der überschrift

" Firma verklagt ahnungslose user ( schuler ) auf 100.000 euro wegen spitzname "

sowas mus man immer bekämpfen so welche Glucken :)
adidas
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Beitrag von adidas »

Ich finde das genau so witzig wie die Amerikaner (ich finde es ned witzig, dass du jetzt Ärger am Hals hast, sondern was die so verlangen und behaupten).

Wer 'Happy Birthday' singt macht sich strafbar

Ich finde das einfach nur scheiße auf gut deutsch gesagt. Wenn man über 10.000 Benutzer hat soll man da alle 10.000 Benutzer Nicknamen checken und eventuell noch suchen, ob es einer Firma gehört, ob es gekauft wurde? Wie kann man nur "so" krank sein und solche Gesetze schreiben? Statt mit solch lächerlichen Kram zu beschäftigen, sollte die Kinder porno seiten, drogen und gewaltätige seiten wie rotten, ogrish sperren

ich finde es echt schade und wiederrum lustig und dumm was die so machen

die bräuchten nur mal zu googeln und schon haben sie drogen seiten, kinder porno seiten und gewaltätige seiten
>>>>>>0<<<<<<
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frieder
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Beitrag von frieder »

Das ist der Grund warum ich kein Forum mehr betreibe... :evil:
Eine Frage:
Bist du jetzt eine Privatperson oder eine Firma (Im Anwaltsschreiben stand
Firma IRONSPORT)
Mit freundlichen Grüßen
Frieder
Ex-1. April Admin von phpBB.de :D
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Saint
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Beitrag von Saint »

Kenni hat geschrieben:ich würde da mal lieber zu spiegel tv oder so schreiben ,oder mal an die geschäfstführung von dem forum mit der überschrift

" Firma verklagt ahnungslose user ( schuler ) auf 100.000 euro wegen spitzname "
Das würde ich in jedem Fall machen. Den ganzen Vorfall detailliert an reichlich Presse schicken. Spiegel Online hat auch schon ausführlich zu den ganzen Abmahnungen wegen Songtexten berichtet. Die haben sich auch organisiert. (Für diese Abmahnungen fehlt mir auch jedes Verständniss, da die Veröffentlichung und Übersetzung der Songtexte eher zur Popularitätssteigerung der Künstler dient)
http://www.kampfumsongtexte.de
Und hier ein Artikel: SPON: Betreiber von Fanseiten fühlen sich verfolgt
frieder hat geschrieben:Das ist der Grund warum ich kein Forum mehr betreibe...
Ja, und das ist auch der Grund warum bei mir ein fast fertiges Projekt auf Eis liegt, mit dem ich alte Konzertkarten ausstellen möchte. Man kann sich ja kaum noch trauen ein Projekt starten zu lassen, ohne für eventuelle rechtliche Scharmützel 5000 €uronen zurückzulegen.
Das nimmt inzwischen echt Ausmaße der amerikanischen Klagekultur an und stinkt in den meisten Fällen nach Rip-Off und der Geilheit auf den schnellen Euro.

Man sollte sich eigentlich wirklich organisieren und eine Seite hochziehen bei der alle bekannten Fälle gemeldet werden können. Dort könnte man sich informieren, austauschen, die Presse aufmerksam machen und vor allen Dingen "geballte Aktionen" (wie z.B. bei den Songtexten oder Nummernschildkürzeln in Domains) erkennen und dem entgegenwirken. In dem man z.B. andere Betreiber warnt damit die den strittigen Content von der Seite nehmen und somit den Sumpf trocken legen können. Zumindest bis die rechtliche Lage geklärt ist. Man muß den Leuten echt die Einnahmequelle entziehen. Das könnte man auch wirklich ohne Lagerkämpfe zwischen verschiedenen CMS und Forensystemen machen.
anti-abmahner.de wäre zum Beispiel noch frei. ;)

Gruß

Saint
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