
ich piss mich hier garnicht ins hemd^^... Was hast du fürn prob.?
Sollen wir den Thread zumachen??? Wenn nicht, möchte ich doch bitte um eine etwas zivilisiertere Ausdrucksweise bitten.Homer1288 hat geschrieben:junge, reg dich mal ab ey
ich piss mich hier garnicht ins hemd^^... Was hast du fürn prob.?
joa, ich habe ja eine freundliche ausdrucksweisejensemann hat geschrieben:Oh man, jungs/mädels/aliens, rafft es doch ENDLICH.Homer1288 hat geschrieben: nunja das deutsche recht ist nicht "sicher" , das deutsche recht sieht es ganz bestimt nicht vor, Irgendwelche webmaster wegen eines Nicknamens zu verklagen![]()
Es wurde bislang niemand verklagt, es wurde lediglich abgemahnt (und die rechtliche Grundlage dieser Abmahnung ist nicht ganz unumstritten). Mit dem Deutschen Recht hat es bislang gar nichts auf sich, das spricht nämlich nach wie vor der Richter und nicht ein dahergelaufener Furz von Winkeladvokat. Also pisst euch nicht ins Hemd sondern wartet den Prozess ab.
Schön, ich auch, meistens ...Homer1288 hat geschrieben: joa, ich habe ja eine freundliche ausdrucksweise
Vom Gericht hätte er keine Unterlassungsklage erhalten, der Fall wäre geprüft worden und nach einiger (wahrscheinlich langer) zeit, wäre ein Urteil gefällt worden.mgutt hat geschrieben:Denn wenn er gar nicht auf diese Abmahnung reagiert hätte, dann wäre er "verklagt" worden und hätte automatisch vom Gericht die Unterlassungerklärung erhalten
Dort wurde die einstweilige Verfügung sofort erlassen, obwohl nicht wirklich von einer Dringlichkeit auszugehen ist. vielleicht kennst du den Fall von Ballz.de und sonst einfach mal nachlesen:Dann war erstmal Ruhe, bis ich dann die einstweilige Verfügung vom Landgericht Hamburg im Briefkasten hatte. ...
Danke schön Hamburg. Übrigens, weil ich mich ja damals darüber gewundert habe, warum nicht Berlin, sondern Hamburg als Gerichtsstand gewählt wurde, das hat nen ganz einfachen Grund: Eine einstweilige Verfügung kommt nur in Fällen durch, bei denen eine wirkliche Dringlichkeit vorliegt, denn ein Gerichtsprozess dauert Monate, wenn nicht sogar Jahre. Bei "dringlichen" Fällen gibt es deshalb die juristische Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung. Die Frist für eine "Dringlichkeit" liegt im jeweiligen Ermessen der einzelnen Gerichte. Während also einige Gerichte in Deutschland bereits nach 2 Wochen sagen "Moment mal, so dringlich kann es ja nicht sein, wenn ihr erst 2 Wochen später zu uns kommt!?" sagen andere Gerichte eben "2 Monate... ja klar... kein Problem... hier ist der Stempel" ... Hamburg ist anscheinend etwas kulanter, was diese Fristen angeht, deswegen ist die Berliner Anwaltskanzlei mit seinem Berliner Mandanten eben nach Hamburg gegangen... logisch? Tjoar... öhm... ja ne, is klar...
Cartier hat dabei auch ganz klar den User haftbar gemacht, der sich bei ebay "Cartier_0" genannt hatte. Also zum Vergleich dieses Falls ganz klar getrennt zwischen dem Seitenbetreiber und dieser dritten Person.Der Schüler hatte wiederum das Anwaltsschreiben nur nicht ernst genommen, was ihn vor Gericht brachte. Und klar: Auch er ist für den Richter ein gewerblicher Verkäufer – dass ein Schüler überhaupt schon weiß, wie Ebay funktioniert, weist für den Richter auf ein Wunderkind hin und er rechnet den kläglichen Umsatz des Schülers sogar noch höher als bei normalen Internetnutzern. Ohne Anhörung – schließlich herrscht in Markenrechtsdingen am Landgericht ohnehin Anwaltszwang und der eigentlich Betroffene hat da nichts zu melden.