Naja, es gibt so viele Fallstricke. Bei Usernamen solltest du dir normalerweise keine Sorgen machen müssen, wie ja auch das Schreiben von RA Bahr aufzeigt, nur Versuchen kann ein gegner natürlich alles.DerMatthias hat geschrieben:Hallo,
Danke für deine schnelle Antwort.
ok das bedeutet, wenn ich schnell genug reagiere, dürfte mir nichts passieren. Ab wann gilt sowas? Ab dem, wo ich das Schreiben auch erhalte oder wie. Wenn ich jetzt im Urlaub und ein Schreiben ankommen sollte, was dann?
Würde halt schon gerne dem Problem lieber vorher aus dem Wege gehen, als nacher mühevoll alles zu ändern.
Die einzelnen Fallstricke die dich betreffen kann dir aber nur ein Anwalt nennen.