Hi, grundsätzlich bin ich jedoch der Auffassung, dass ein Lesen, ein Zugriff nicht in der deinerseits niedergelegten schriftlich fixierten Form ( vgl. Zitat )
fontane hat geschrieben:...(...)... Es ist absolut gleichgültig ob irgendwer PNs lesen kann oder nicht.
möglich ist (bitte vgl.
Podcast).
Es sei denn, ich habe als Seitenbetreiber für den Fall des Falles gar eine Selbstanzeige in der Aktentasche, die ich mit meinem Rechtsbeistand zuvor klärte, sofern das Erforderniss gegeben und von Nöten ist.
Talk19zehn hat geschrieben: ...(...)... , da immer noch einzig das Recht zum Lesen zwischen Absender und Adressat gilt. Das Lesen davon abhängig zu machen, ob ich befugt oder unbefugt davon Gebrauch mache ...(...)...
, ist ein ganz anderer Fakt (vgl. u.a. Podcast).
Mein Fazit: Schwierig deinen Wortlaut zu beurteilen, da ich nicht im Grundsatz auf eine Interpretation sondern rein auf das genannte Zitat abstellte. Insofern war dein Inhalt im Sachverhalt m.E., wie erwähnt, ggf. ( nur ) unglücklich formuliert.

Sofern Unsicherheit bestünde, muss ein Seitenbetreiber einen Rechtsbeistand seiner Wahl aufsuchen, um einer Klärung im Bedarfsfall gerecht werden zu können. Wir können nur sensibilisieren.
Allerbeste Grüße und ja, man versteht sich!!!
Edit: 29.08.2013 19:10 Wortlaut / Zitat