Hi,
normalerweise darf man die Daten nur für die im Rahmen der Nutzung benötigten Verfahren und für die Dauer der Nutzung speichern.
Wenn man auf Nummer sicher gehen will, sollte man auf darüber hinausgehende Speicherungen schon beim Beitritt hinweisen.
Dazu wäre z.B. ein Satz wie der folgende in die Datenschutzrichtlinie aufzunehmen:
Für den Fall, dass Accounts im Rahmen von Maßnahmen deaktiviert oder gesperrt werden, die auf Regelverstöße zurückzuführen sind, behält sich der Betreiber das Recht vor, die IP-Adresse(n) sowie die Email-Adresse(n) der betroffenen Accounts dauerhaft zu speichern, um das Hausrecht über das Ausscheiden hinaus und ggf. eine Beweisführung sicher zu stellen.
Wenn im Rahmen der Registrierung darauf hingewiesen wird, sollte es keine rechtlichen Hürden geben, die einer zweckgebundenen Dauerspeicherung widersprechen.
LG
PS: In Zeiten von Facebook, Google und Co eine Maßnahme, die der Satzung einer Kleingartensiedlung ähnelt. (aber man weiß ja nie)
