Was mich aber interessiert, wie es denn bei den zahllosen Internetauftritten der Gemeinden ist - gibt es da ebenfalls die Pflicht nach WAI und wo kann ich es nachlesen.
die BITV ist natürlich erst einmal nur für die bundesbehörden bindend. da die verordnung nicht in die länderkompetenz eingreifen kann, sind auf dieser ebene eigenständige gesetzgebungen/verordnungen gefragt - afaik gibt es die bislang nur berlin, brandenburg, rheinland-pfalz, sachsen-anhalt und schleswig-holstein.
man kann allerdings davon ausgehen, das sich entsprechende gesetze und verordnungen auf landes– und kommunaler ebene an die vorgaben der BITV anlehnen werden.
einen überblick über die landesgleichstellungsgesetze gibt es z.b.
*hier*
beispiel aus
Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen
mit Behinderungen in Baden-Württemberg (LGG-E):
§ 13 Barrierefreie Informationstechnik
(1) Die Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 gestalten ihre Internet- und Intranetseiten sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Die dafür vorgesehenen Standards sind einzuhalten. Insbesondere sind Grafiken, Bilder, multimediale Darstellungen und Animationen sowie nicht-text-basierte Dokumente durch ergänzende Texte zu erläutern.
(2) Die Landesregierung wirkt darauf hin, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von Internet- und Intranetseiten sowie von grafischen Programmoberflächen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung ihre Produkte entsprechend den Vorgaben nach Absatz 1 gestalten.