Soll heißen die 2.065,03 EUR müsstest Du ja dann selber tragen. Demnach bleibt Dir ja jetzt nichts anderes übrig Dein Recht geltend zu machen und eine Gegen-Abmahnung zu erlassen.
Niemand hat was davon, außer die Rechtsanwälte. Viel mehr wage ich zu behaupten, dass es ja schon von dem Abgemahnten voraussetzt, dass er 2.065,03 EUR hat, da viele Rechtsanwälte in dieser Sparte nicht ohne Vorschuss loslegen.
Damit wäre auch geklärt warum die strittige Summe überhaupt so hoch ist. Geht man davon aus, dass die Einschüchterung perfekt inszeniert wurde, würde man sicherlich gutes tun und auch eine Gegenklage wegen Betruges und Belästigung versuchen oder eine negative Feststellungsklage um zu prüfen, ob der Anspruch überhaupt besteht.
dafür gibts ein kostenloses *bumping*
