Mal eine rechtliche Frage

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ichda

Mal eine rechtliche Frage

Beitrag von ichda »

Hallo,
haben gesperrte User das Recht das man ihre Beiträge löscht,bzw kann man mich als Forumsbetreiber dazu verdonnern ???

Habe da Ärger in nem Forum wo einer mit Anwalt klagt wenn ich nicht seine Beiträge lösche.

Den User hatte ich per Card MOD befördert er steht jetzt auf dem Standpunkt ich müsse ihm die Möglichkeit geben ,seine Beiträge und PNs zu löschen.

Kann man evtl den Registrierungstext ein klein wenig ändern,wio man vllt den Satz einfügt,das gelöschte oder gesperrte user keine Anrecht auf Löschung ihrer Beiträge haben??

Bitte um Hilfe .

Danke euch
Zuletzt geändert von ichda am 09.09.2006 09:15, insgesamt 1-mal geändert.
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larsneo
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Beitrag von larsneo »

die frage wurde schon des öfteren behandelt (z.b. *hier*) - und letztendlich kann dir nur der freundliche jurist um die ecke eine beratung geben.
Habe da Ärger in nem Forum wo einer mit Anwalt klagt wenn ich nicht seine Beiträge lösche.
worauf begründet der gesperrte user denn sein (vermeintliches) recht auf löschung der beiträge?
Kann man evtl den Registrierungstext ein klein wenig ändern,wio man vllt den Satz einfügt,das gelöschte oder gesperrte user keine Anrecht auf Löschung ihrer Beiträge haben??
das obliegt doch jedem forenbetreiber...
gruesse aus dem wilden sueden
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..::[krapohl.net]::..
ichda

Beitrag von ichda »

er beruft sich darauf das er ohne Vorwarnung gesperrt wurde...und deshalb seine Beiträge nicht löschen konnte.
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larsneo
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Beitrag von larsneo »

...und woraus sollte sich seiner meinung nach das recht, eigene beiträge zu löschen, ergeben?
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ichda

Beitrag von ichda »

k.A also meinst du erstmal abwarten?

Werde ich so machen!!
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Mahony
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Beitrag von Mahony »

Hallo
Wenn du es genau Wissen möchtest besuche mal diese Seite ----->>>>Löschungspflichten im Internet bei Ausscheiden eines Forum-Mitglieds<<<
Die Seite gehört zur Kanzlei Dr. Bahr (Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr).


Grüße: Mahony
Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten, wer nicht fragt, ist ein Narr für immer.
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